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- 19. Januar 2020 : Der Bundesminister für Arbeit verkündet einen Referentenentwurf vom 16. Januar 2020 zum Grundrentengesetz – GruReG .
- 19. Februar 2020 : Das Bundeskabinett verabschiedete einen Regierungsentwurf zur Grundrente.
- 21. Februar 2020 : Der Bundesrat berät über den Regierungsentwurf zur Grundrente.
- 15. Mai 2020 : Der Bundestag berät in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Grundrente und beschließ die „Überweisung“ der Drucksache 19/18473
- 25. Mai 2020 : Eine „Expertenrunde“ debattiert.
Danach verliert sich die „Spur“ des GruReG – Grundrentengesetzes!
Sollte die Corona-Krise eine höchst „willkommene“ Gelegenheit geboten haben, die endgültige Verabschiedung des Grundrenten-Gesetzes zu verzögern?
Der Arbeits- und Sozialminister beteuert weiterhin den Start der Grundrente zum 1. Januar 2021
Führende Politiker erwarten die Abschließende Lesung und die Verabschiedung des Gesetzen noch vor der Sommerpause des Parlaments, welche am 10. Juli 2020 beginnt.
Seit Beginn der Zeit der letzten „Spur“ blühen die Expertenratschläge“ von Rürup über Raffelhüschen bis Käßmann, (wir berichteten in vorherigen Beiträgen) sowie Bundestags Abgeordneten der „Christlichen“-Union und zahlreicher „kluger“ Journalisten, welche das Ende der Debatte um die Grundrente und deren Gesetzesgebung lieber heute als morgen grundsätzlich sehen würden.
Dabei bringen sie wieder einmal das altbekannte, falsche Argumente, die „JUGEND sei strikt gegen die Grundrente“ in’s Spiel und übersehen ganz nebenbei, dass gerade der nächsten Rentnergeneration, den jetzigen Jungen, diese Grundrente vor ALTERSARMUT schützen wird!
Das europäische Ausland sieht auf dieses Gezerre um eine Grundrente in Deutschland, welche in ihren Ländern SELBSTVERSTÄNDLICH längst erfolgreich eingeführt wurde, mit zunehmenden Unverständnis!
Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
(CC) – creative commons
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