Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz

  • Renteneintritt mit 67 Jahren, oder 68, oder 69 …
  • Renteneintrittsalter wieder zurück auf 65 Jahre,
    für Frauen auf 60 Jahre
  • Flexibles Renten-Eintrittsalter

Die Parteien haben mit dem Einen oder Anderem teilweise geworben,
sie oder ihre Kandidaten sind deswegen gewählt worden.
Die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung beginnen, oder laufen schon im Hintergrund.
Es ist abzuwarten welche Wahlversprechen, bzw. Forderungen, die kommende Regierung in der nächsten Legislaturperiode aufgreifen will und wie die Durchsetzung in Form von Gesetzesänderungen ausehen wird. 

Egal was konkretisiert werden sollte, es wird sich vor Allem auch daran messen lassen müssen, welche begleitenden Maßnahmen die zukünftige Regierung einleitet, um einen der vorrangigen Missstände, die Altersdiskriminierung in der Arbeitswelt, zu bekämpfen!

Was nützt es, wenn die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer länger arbeiten dürfen oder müssen, um persönlich ihre zukünftige Rente aufzubessern, oder das Rentensystem (angeblich) überhaupt noch aufrecht zu erhalten / bezahlbar zu machen,
wenn ältere Arbeitnehmer gar keinen Arbeitsplatz mehr finden?

Dazu schreibt uns
Dr. Felix Busch, PhD
Stellenmarkt-Monitor Schweiz:
„Auf ihrer Webseite finde ich einige sehr wichtige Punkte zu älteren Menschen im Arbeitsleben. Ich bin selber Soziologe an der Uni Zürich und beschäftige mich mit dem Thema, gerade bzgl. der Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.
Da ich finde, dass das Thema viel zu wenig Präsenz in den Medien bekommt, habe ich ein Infovideo dazu erstellt, das Menschen zu einem Umdenken gegenüber der älteren Generation bewegen soll“

Hierzu ein begleitendes Video von Dr. Felix Busch, PhD
Stellenmarkt-Monitor Schweiz Soziologisches Institut, Universität Zürich Andreasstr. 15 8050 Zürich

Herr Busch berücksichtigte bei seiner Betrachtung einen Aspekt bisher aber nicht ausreichend.
Nämlich das seine Ausführungen sicherlich für sehr viele Berufsgruppen zutreffen,
leider aber nicht auf jene Berufsgruppen mit schweren körperlichen Belastungen.
Ein Arbeitnehmer jenseits eines sicherlich nicht zu veralgemeinernden Alters
(von Person zu Person und Geschlecht höchst unterschiedlich)
ist einfach, bei bestem Willen, rein körperlich nicht mehr in der Lage,
z.B. als Dachdecker auf bestimmte Dächer zu steigen,
oder z.B. als weibliche oder männliche Pflegekraft schwere Pflegefälle in die Badewanne oder aus dem Bett zu heben.

Es kann also sowohl bei der möglichen zukünftigen Flexibilisierung oder der starren Festlegung des Renteneintrittsalters nicht allein bei den bisherigen Regelungen, Vorschlägen oder Forderungen bleiben.

Außer der Lösung der Probleme mit der Arbeits-Altersdiskriminierung sind also noch weitere Reformansätze dringend erforderlich.

 

(CC) – creative commons  

Bild: genehmigte Grafik von   STATISTA
Text: Redaktion und email an uns
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