Das Di­lem­ma

Berichtet ein Abgeordneter des DEUTSCHEN BUNDESTAGES zu einer aktuellen Abstimmung:
„Ich halte das Gesetz … für falsch, trotzdem habe ich zugestimmt“,
und rechtfertigt sich damit: „Das Partei und Fraktion gegebene Versprechen zu gemeinsamem politischen Handeln halte ich für eine der wichtigsten Grundlagen dafür, dass repräsentativer Demokratie funktionieren kann. Die grundgesetzliche Bindung der Abgeordneten an ihr Gewissen habe ich nie als wohlfeile Entlassung aus diesem Versprechen angesehen.“

Zur Erinnerung:
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz [GG] das Prinzip des freien Mandats und der Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten. Danach sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Das freie Mandat ist wesentlicher Bestandteil demokratische Repräsentation und essentiell für die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheitsentscheidungen.

Fraktionszwang  / Fraktionsdisziplin

 
Fazit :
  • Ein Fraktionszwang /Fraktionsdisziplin wird im Allgemeinen abgelehnt und in den Verfassungen/Grundgesetz teilweise ausdrücklich VERBOTEN.
  • Um eine stabile Regierungsarbeit zu ermöglichen aber für absolut notwendig angesehen und als Fraktionsdisziplin verschleiert.

 

Dazu erhebt sich letztendlich die Frage :
Wozu benötigen wir den Bundestag mit zur Zeit über 700 „Abgeordnete“ und ca. 3000 sonstige Mitarbeiter?
(Debatte im Bundestag :
Nach der Vorlage des … lehnte Merkel in Ihrer Begründung zu … Änderungen an … ab.
Aus der Opposition gab es in der emotionalen Bundestagsdebatte scharfe Kritik an der geplanten …, vor allem an den … . Auch Sprecher des Koalitionspartners forderten Änderungen. Kanzlerin Merkel will daran festhalten – ohne weitere Änderungen.
Das Gesetz wurde mit der breiten Mehrheit der Koalition – ohne Änderungen – angenommen!)
Wäre es nicht rationaler/nachhaltiger,
aufgrund der Wahlergebnisse der Zweitstimmen (Erststimme für den Direkt-Kandidat entfällt) bekäme ein „Repräsentant“ oder „Repräsentantin“ der gewählten Parteien ein „Display“ mit dem Prozentanteil der Stimmenanteile, und diese „Repräsentanten“ oder „Repräsentantinnen“ entscheiden zukünftig IN EINEM KLEINEN HINTERZIMMER des Kanzler-Amtes!
(Zukünftige, nachhaltige Entscheidungsfindung:
Wir Entscheiden heute die Vorlage zum … .
Zugestimmt haben – die Repräsentanten halten ihre Displays hoch – xx Abgeordnete.
Dagegen sind – die Repräsentanten halten ihre Displays hoch – xx Abgeordnete.
Stimmenthaltungen – die Repräsentanten halten ihre Displays hoch – xx Abgeordnete.
Damit ist das Gesetz mit xx Stimmen … angenommen!)
Das würde SEHR VIEL STEUERGELD ersparen, wäre extrem umeltschonend benötigte NUR ca. max. 10 Beschäftigte, also ERSPARNIS von mehr als 3600 Personen, Heizkosten, Licht, Strom etc. und die demokratische Repräsentation  bliebe gleichermaßen erhalten!
 

 

 

(CC) – creative commons

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder

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