Ist das der Bundesregierung unbekannt ?

Wir berichteten vor Kurzem über eine Anfrage der Fraktion der AfD
und die Antwort der Bundesregierung dazu.
Die Abgeordneten baten um Auskunft zur Entwicklung der versicherungsfremden Leistungen
in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Dienst des Deutschen Bundestages „Heute im Bundestag“ berichtete über die Antwort der Bundesregierung:

Berlin: (hib/PK) Für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es nach Angaben der Bundesregierung keine Legaldefinition. Insofern sei eine differenzierte Darstellung nach der Art von versicherungsfremden Leistungen nicht möglich, heißt es in der Antwort (19/26843) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26464) der AfD-Fraktion.

Wir stellten Informationen dazu aus dem Internet bereit.
Heute erreichte uns von einem unserer Leser ein weiterer Bericht deren Tatsachen auch einer Bundesregierung bekannt sein müssen!

„Unsere Krankenkassen finanzieren auch Mama und Papa – die Großeltern – in der Türkei und weiteren Ländern:

Da wird bei deutschen Kassen-Patienten an allen Ecken und Kanten gespart – NUR die direkten Familienmitglieder, die unbeschäftigte Ehefrau und die ehelichen Kinder sind mitversichert –  aber unsere gesetzlichen Krankenkassen MÜSSEN in der Türkei, in Bosnien, Herzegowina, Mazedonien, Kroatien und Slowenien ärztliche Behandlungen aller Familienmitglieder finanzieren, wenn nur einer aus der Familie in Deutschland arbeitet.

Dazu verpflichten die Krankenkassen Verträge vom 30.10.1964 mit der Türkei, vom 12.10.1968 mit dem damaligen Jugoslawien und aus dem Jahre 1997 Nachfolgeabkommen mit Kroatien und Slowenien, welche Regierungen der Bundesrepublik abschlossen!

Es ist nicht bekannt, wie viel Geld alle gesetzliche Kranken Versicherungen, GKV, für diese versicherungsfremde Leistungen insgesamt ausgegeben haben, und noch ausgeben werden. Eine Ausgabenliste, aus der sich die Summe ermitteln ließe, die der Bund an die GKV bzw. dem Gesundheitsfond überweist, existiert nicht!

Also muss geschätzt und geraten werden:

  • Allein für das Jahr 1993 schätzte Dr. Johannes Steffen von der Arbeitnehmerkammer Bremen die Summe aller versicherungsfremden Leistungen in der GKV auf 51,8 Milliarden DM. Der Bund überwies zum Ausgleich lediglich 0,2 Milliarden DM.
  • Für das Jahr 2002 schätzte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) den „fehlfinanzierten Anteil“ an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf 17 Prozent oder 21,7 Milliarden Euro.
  • Im Jahr 2006 schätzte Werner Sesselmeier, Proessor an der Universität Koblenz-Landau,die Höhe der versicherungsfremden Leistungen auf 27,5 Milliarden Euro jährlich. (Böckler Impuls 03/2006).
  • 2008 schätzten das Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung (IGSF) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die versicherungsfremden Leistungen und Einnahmeausfällen in der GKV auf jährlich 45,5 Milliarden Euro.

Die Erstattung versicherungsfremder Leistungen: 

  • 2004 hat der Bund zum ersten Mal aus den Steuereinnahmen eine pauschale Erstattung in Höhe von 1 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen an die GKV überwiesen.
  • Ab 2006 sollten jedes Jahr dauerhaft 4,2 Milliarden Euro aus Steuermitteln an die GKV überwiesen werden. Das war aber nur ein einziges Mal der Fall.
  • Denn durch das Haushaltsbegleitgesetz wurde der sogenannte „ Steuerzuschuss“ ab 2006 wieder auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr gesenkt!“

Allein die Tatsache, dass die Bundesregierung pauschale Erstattung für versicherungsfremde Leistungen an die GKV überwiesen hat macht die Aussage, wegen fehlender Legaldefinition sei eine differenzierte Darstellung nach der Art von versicherungsfremden Leistungen nicht möglich, HÖCHST UNGLAUBWÜRDIG und muss den Verdacht aufkommen lassen, HIER WIRD ABSICHTLICH ETWAS VERSCHLEIERT!

 

 

(CC) – creative commons        

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder   
Text: Redaktion /Beitrag unseres Lesers Josef Karwacki / hib – Heute im Bundestag  / wikipedia – die freie Enzyklopädie 
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