Und immer wieder, ganz alleine, diese „Na..“

„Heute im Bundestag“

Entwicklung der versicherungsfremden Leistungen
in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin 15. Februar 2021: (hib/PK) Die versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/26464) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie sich diese Leistungen in den Jahren 2013 bis 2019 entwickelt haben.

Wir dürfen wieder einmal darauf gespannt sein, ob die Abgeordneten der AfD-Fraktion hier eine ordentliche Antwort bekommen.
Oder ob sie wie immer, wie bei den versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die gleiche Ausrede erhalten werden, die versicherungsfremden Leistungen – also die gesundheitlichen Leistungen, welche von den Krankenkassen übernommen werden müssen, obwohl dafür NIE Beiträge gezahlt wurden – wären „wissenschaftlich“ nicht ausreichend definiert, und dadurch nicht eindeutig zu erfassen.
Der „Bund“ „bezuschusst“ zwar „zum Ausgleich“ den Gesundheitsfond mit öffentlichen Mitteln, der aber genau so wie bei der Rentenversicherung viel zu gering ausfällt! Auch hier tragen NUR die gesetzlich Krankenversicherten, und damit auch die Rentnerinnen und Rentner, ALLEINE soziale Leistungen, welche ALLE Bürger der Bundesrepublik über Steuermittel zu tragen hätten!
Zu den bisherigen versicherungsfremden Leistungen kommen seit 2015 auch noch vermehrt die Gesundheitsversorgung der Asylanten und „Flüchtlinge“,
deren Krankenkassenbeitrag durch die Regierung aus Steuermitteln stammt.
Die Krankenkassen beklagen sich jedoch immer wieder, der „Beitrag“ dieser Versicherten decke nicht annähernd alle „notwendigen“ Aufwendungen, da der Gesundheitsstand dieser Personen überwiegend sehr niedrig sei!

Versicherungsfremde Leistungen
im Gesundheitswesen

 

 

     

 

(CC) – creative commons        

Text: hib
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