Ahnungslos ?

Wir berichteten vor Kurzem über eine Anfrage der Fraktion der AfD.
Die Abgeordneten baten um Auskunft zur Entwicklung der versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Heute berichtete der Dienst des Deutschen Bundestages „Heute im Bundestag“ über die Antwort der Bundesregierung:

Keine Legaldefinition für versicherungsfremde Leistungen
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es nach Angaben der Bundesregierung keine Legaldefinition. Insofern sei eine differenzierte Darstellung nach der Art von versicherungsfremden Leistungen nicht möglich, heißt es in der Antwort (19/26843) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26464) der AfD-Fraktion.

Dazu findet man im Internet:

  • WIKIPEDIA: Als Legaldefinition bezeichnet man die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz. Dabei legt der Gesetzgeber in einer bestimmten Rechtsvorschrift selbst durch Definition im Gesetzestext fest, wie ein unbestimmter Rechtsbegriff zu verstehen ist.
  • Legaldefinition versicherungsfremd (wikipedia) :
    Als versicherungsfremde Leistungen, auch Fremdleistungen genannt, werden in der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung in der Regel solche Leistungen bezeichnet, die mit dem Zweck der jeweiligen Sozialversicherung nicht vereinbar sind und daher nicht in ihren Aufgabenbereich fallen sowie deren Gewährung keine adäquate Beitragszahlung vorausgegangen ist.
    Aus finanzwissenschaftlicher Sicht sind versicherungsfremde Leistungen nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern aus den allgemeinen Haushaltsmitteln des Staates, z. B. durch entsprechende Bundeszuweisungen an die Sozialversicherungen, zu finanzieren. Daher sollten Bundeszuweisungen an die Sozialversicherungen grundsätzlich nach den Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen bemessen werden.
  • Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienst
    Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der Sozialen Pflegeversicherung Dokumentation.

 

 

 

 

 

(CC) – creative commons        

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder   
Text: Redaktion / hib – Heute im Bundestag  / wikipedia – die freie Enzyklopädie 
die blau unterlegten Textpassagen bilden LINKS zu weiteren Informationen
Besucher dieser Seite: [CPD_READS_THIS]