Begriffs – Irrungen / Wirrungen

„staatlich“, „gesetzlich“, „privat“ und „betrieblich“

Das sind die vier BEGRIFFE, welche im Zusammenhang mit der Altersversorgung / Rente immer wieder zu hören und zu lesen sind.
Sie werden gerne von Politikern verwendet, dort aber immer wieder im FALSCHEN Zusammenhang zitiert, oder in Wort und Schrift unter FALSCHEN Voraussetzungen aufgeführt. Das führt immer wieder zu VERWIRRUNGEN.
Was die Personen anbelangt, welche die Begriffe falsch verwenden, kommt der Verdacht auf, der Sachverstand reiche nicht aus, oder die Absichten lassen nichts Gutes vermuten!
Ein fünfter Begriff „selbstständig“ ist auch relevant im Zusammenhang mit dem Status der Rentenversicherun, wird aber fast nirgendwo verwendet, vermutlich weil er mit den gerne verwendeten Begriffen „kollidiert“ und diese dann teilweise, oder gänzlich,  „ad absurdum“ führen würde!

Wir befragen das freie, unabhängige „Internet-Lexikon“ WIKTIONARY:

„staatlich“
Bedeutungen:
den Staat betreffend, auf den Staat bezogen , dem Staat gehörend

„Staat“
Bedeutungen:
nach Einfluss oder Aufgabe gestaffeltes System aus Individuen
Politik: Gebiet, auf dem ein Staat liegt
Zoologie: Insektenstaat
umgangssprachlich,  veraltend: festliche Bekleidung
veraltet: Gesamtheit der Personen, die das Gefolge einer höherstehenden Persönlichkeit bilden

Herkunft:
Staat leitet sich über das (nicht sicher belegte) mittelhochdeutsche stat (Ausstattung, rechtlicher Zustand), das mittelniederdeutsche stāt (Lage, Umstände, Klasse, Ansehen, Standesvertreter) und das ab dem 15. Jahrhundert verbreitete frühneuhochdeutsche Stat (Stellung in der Gesellschaft, Rang, Aufwand, Prunk) vom lateinischen status ab. Während der Spätantike bezeichnete man mit status Zustand, Form und das Gefüge des Gemeinwesens sowie einen festen, gesicherten und unerschütterlichen Stand

„gesetzlich“
Bedeutungen:
gesetzmäßig, dem Gesetz nach

„Gesetz“
Bedeutungen:
Recht: Regel, die ein Gesetzgeber in einem bestimmten Verfahren erlässt und die die jeweilig Untergebenen zu befolgen haben.
Wissenschaft: durch Beobachtungen und Erfahrungen erkannter Zusammenhang, der sich als Formel darstellen lässt und allen Nachprüfungen standhält; Hypothese, die überprüft ist und dabei nicht widerlegt wurde
Regel, die durch Beobachtung und empirische Verallgemeinerung entstanden ist
Richtlinie, Richtschnur

„privat“
Bedeutungen:
eine einzelne Person betreffend, im Gegensatz zu allgemeinen Bereichen der Gesellschaft (wie Unternehmen, Parteien oder Staaten)
familiär, intern und nicht öffentlich

„betrieblich“
Bedeutungen:

zu einem/einer oder vielen Betrieben/Firmen/Unternehmen gehörend

„selbstständig“
Bedeutungen:
ohne Hilfe anderer (auskommend)
Synonyme:
eigenständig, unabhängig

 

Beginnen wir mit der „staatlichen, gesetzlichen Rente“
und befragen den Internet-Auftritt der „Deutschen Rentenversicherung“ DRV.
Hier finden wir auf der ersten Seite sofort unter „Alles wichtige im Blick“ den Link:
Selbstverwaltung„, wo wir sofort und deutlich informiert werden:

Selbstverwaltung
Tausende Frauen und Männer setzen sich in der Sozialen Selbstverwaltung in Deutschland ehrenamtlich für die Interessen der Versicherten, Rentner, Krankenversicherten und Arbeitgeber ein.

Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen Menschen dort mit, wo sie ihre Beiträge zahlen. Der Gesetzgeber legt die Rahmenbedingungen für das Sozialversicherungssystem fest und die Selbstverwaltung füllt diesen Rahmen aus. Sie beschließt den Haushalt, trifft wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen und Organisation und bringt im Vorfeld gesetzlicher Neuregelungen die Sicht der Betroffenen in die politischen Entscheidungsprozesse mit ein.
Die Sozialversicherung liegt damit nicht nur in der Hand der Politik.

Wir befragen wieder „Wiktionary“ nach „Selbstverwaltung“ und erhalten dieses Mal „KEINEN TREFFER“!
Warum? Weil Selbstverwaltung soviel wie „Selbstständig“ Verwaltet bedeutet, und das ist unter dem Begriff „selbsständig“ ausreichend definiert.
Vorsorglich noch „Wikipedia“ (die „Schwester“ von Wiktionary) befragt und hier wird uns erklärt:
Selbstverwaltung bezeichnet im Staatsorganisationsrecht eine Behörde, die nicht weisungsgebunden ist und nur der Rechtsaufsicht, aber keiner Fach- und Dienstaufsicht unterliegt. Behörden mit Selbstverwaltung sind rechtlich selbständige juristische Personen des öffentlichen Rechts und gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung.

Fazit:
Nach der ausführlichen „Theorie“ MUSS klar geworden sein:

Es gibt KEINE (gesetzliche) staatliche Rente!

Es darf höchstens von einer „unter staatlicher Aufsicht, nach den Vorgaben der gültigen Gesetze, durch die Mitglieder selbst verwaltete Rentenversicherung“ gesprochen werden, welche durch MITGLIEDSBEITRÄGE der Versicherten, UND NICHT VOM STAAT, etwa mit Steuergeldern, finanziert wird!
Der verwirrend, immer wieder fälschlich verwendete Begriff einer „Gesetzlichen / staatlichen Rente“ soll aber offensichtlich suggerieren:
„Der Staat versorgt die Senioren im Rentenalter mit einer gesetzlich festgelegten Altersversorgung“,
und da diese nach „gesetzlichen Regeln“ erfolgt ist alles bestens IN ORDNUNG!

Der Umstand, mit diesem Rentensystem ist überhaupt NICHTS in Ordnung, und man könne, wenn der Wille dazu in den „Staatsorganen“ vorhanden wäre, von ZAHLREICHEN positiven Beispielen in unseren europäischen Nachbarländern LERNEN und sich vom „europäisch gerügten Schlusslicht in der Altersversorgung“ lösen, ist nicht nur hier auf unseren Seiten, sondern hoffentlich auch Ihnen, längst bekannt!

 

Die zweiten WIRRUNGEN, das mit dem „privaten“ und dem „betrieblichen“ ist etwas schneller abzuhandeln.

Die „Private Vorsorge“ und die „Betriebsrenten“ sind Etikettenschindel, nur um dem Arbeitnehmer(in) vorzugaukeln, wir hätten ein „Dreisäulenmodell“ wie andere Länder!
Was unterscheidet die gesetzliche Rente von der Riesterrente?
Wenn die Riesterrente eine „private“ Rente ist, bekommt man die „gesetzliche“ Rente vom Gesetzgeber oder vom Staat GESCHENKT?
(das dem NICHT SO IST, wurde im Vorhergehenden erklärt)
NEIN, AUCH die „gesetzliche“ Rente muss der Arbeitnehmer(in) höchstselbst, also auch anteilig PRIVAT finanzieren wobei der Arbeitgeber den gesamt zu leistenden Beitrag um die Hälfte bezuschusst. Dieser Arbeitgeberzuschuss, ein Teil der Lohnnebenkosten, bringen dem Arbeitgeber Steuervorteile. Die hätte er nicht, wenn der Arbeitgeber diesen Betrag in den/das Lohn/Gehalt fließen lassen würde und der Arbeitnehmer den GESAMTEN Beitrag zur „Gesetzlichen Rentenversicherung“ dann privat leistete.
Auch der immer wieder von der Politik verwendete Begriff des staatlichen „ZUSCHUSS“ zur „gesetzlichen“ Rente, „ohne den die Rente angeblich überhaupt nicht mehr ausgezahlt werden könnte“, ist eine Begriffsverfälschung!
Dieser aus Steuermitteln an die Rentenversicherung zu leistende Betrag muß die Renten finanzieren, welche durch den Gesetgeber der Rentenversicherung zur Auszahlung „aufgezwungen“ wurden, denen aber NIE eine Beitragszahlung gegenüberstand, wie zum Beispiel „Kriegsopfer-Renten“, Witwen- und Waisenrenten, Renten für „Spätaussiedler“ Renten für Opfer des „Dritten Reiches“ oder des DDR-Regimes etc.
Nun muss noch der irreführende Begriff „Betriebsrente“ untersucht werden.
Bis auf WENIGE Großbetriebe, welche für ihre Mitarbeiter(innen) Geld ansparen, sind die meisten der so genannten Betriebsrenten nichts anderes als eine schlichte  „Geldwertumwandlung“ von privaten Geldern der Arbeitnehmer(innen)!
Das meist einzige was der Arbeitgeber, also der Betrieb dazu beiträgt, ist, das er das Ganze in der Regel „organisiert“. und das war es dann auch schon mit dem „Betrieb“. In den allerwenigsten Fällen steuert der Betrieb finanziell etwas dazu bei!
Alle „Drei Säulen“ finanziert der Arbeitnehmer(innen) im Großen und Ganzen selbst, und sind daher ALLE PRIVATVERSICHERUNGEN!
Teilweise während der Ansparphase gewährte Steuervorteile müssen in der Rentenphase wieder NACHVERSTEUERT werden, Zuschüsse die der Staat, wie bei der Riesterrente während der Ansparphase gewährt, holt er sich ebenfalls durch den Riester(dämpfungs)faktor in der jährlichen Rentenanpassung, welche dadurch immer geringer ausfällt als es möglich wäre, schon jetzt von den Rentner(innen) wieder zurück.
Weil die möglichen Rentenhöhen durch den Riesterfaktor geringer ausfallen, entstehen „Überschüsse“, welche der Bundesfinanzminister jährlich „abschöpft“ und im Bundeshaushalt vereinnahmt und daraus wieder die Riester-Zulagen finanzieren kann.
Dabei ist die Tatsache besonders ungerecht, dass die jetzigen Rentner(innen) auch unter dem RIESTER-DÄMPFUNGSFAKTOR leiden müssen, sie aber zu ihrer Ansparphase zur Altersvorsorge noch gar keine „Chance“/Möglichkeit hatten um zu riestern und dafür Zuschüsse zu erhalten, weil es „riestern“ zur Zeit ihres Arbeitsleben noch gar nicht gab !
Zusammenfassung:
Bei ALLEN Rentenarten des angeblichen „Drei-Säulenmodells“ handelt es sich um privat finanzierte- also PRIVAT-Renten! Die Arbeitnehmer(innen) finanzieren diese aus ihrem PRIVATEN Einkommen! Das Geld wäre allerdings infolge geringerem Verwaltungs- und Prämienaufwandes der unterschiedlichen Versicherungsnehmer in einer EINZIGEN Bürgerversicherung, in welche ALLE einzahlen und versichert sind, effektiver und besser angelegt, wie es in Nachbarländern Europas schon längst ERFOLGREICH praktiziert wird!
Auch die „Selbstständigen“ und die Angehörigen der Berufsgruppen, welche sich von der sozialen, gesetzlichen Rentenversicherung „trennten“ um die Kosten für das Soziale zu sparen.

Auch jene Arbeitnehmer(innen), welche zur Zeit noch, privilegiert als Senioren eine tatsächliche einzigartige „staatliche Rente“, für welche sie KEINEN Cent aufbringen müssen, völlig KOSTENFREI erhalten, die Beamten!

 

 

 

 

 

 

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder  
(CC) – creative commons        

Text: Redaktion  / Originaltexte aus  WIKTIONARY und WIKIPEDIA
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