So viel Rendite bringt die gesetzliche Rente

Das Magazin „Wirtschaftswoche“  befasst sich mit der Frage, wie viel „Rendite“ denn die „gesetzliche Rente“ bringen würde, und zitiert einen IT-Berater aus Thüringen dem der Kragen platzte:

„Die beschissene Rentenversicherung wird mich in meinem Erwerbsleben über eine Million Euro in Gebühren und entgangener Rendite kosten.“

Und zitiert ihn weiter, dass er doch gerne selbst entscheiden würde, welche Versicherung er abschließt.

In einem Beitrag untersuchten wir gerade kürzlich den oft mit Absicht missverständlich benutzten Begriff „Gesetzliche Rente„,
und kamen zu dem Ergebnis:

Es gibt KEINE gesetzliche Rente!

Es darf höchstens von einer “unter staatlicher Aufsicht, nach den Vorgaben der gültigen Gesetze, durch die Mitglieder selbst verwaltete „Rentenversicherung“ gesprochen werden, welche durch MITGLIEDSBEITRÄGE der Versicherten finanziert wird!

Wie kann der IT-Berater aus Thüringen von einer VERSICHERUNG eine RENDITE erwarten?

Das wichtigste Wesen einer VerSICHERung ist die Sicherheit!
Von einer Haftpflicht- oder Hausrats-Versicherung erwartet man auch keine Rendite!

Wird er etwa durch den Begriff „RENTE“ fehlgeleitet?

Wikipedia Rente (aus dem Französischen entlehnt, über Vulgärlatein rendita ‚Pachtzins‘, zu reddere ‚zurückgeben, erstatten‘ gebildet) steht für:
Rente (Wirtschaft), ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital
Rente, ein Ertrag in der Kapitalanlage, siehe Rendite

Zu Beginn der „Rentenversicherung“ (Am 17.11.1881 verlas der Reichskanzler Otto von Bismarck die „Kaiserliche Botschaft“, welche die erste staatliche Sozialgesetzgebung in Deutschland begründete) waren die Renten tatsächlich die Rendite der Beitragseinzahlungen. Die eingenommenen Beiträge wurden hauptsächlich in den „sozialen Wohnungsbau“ investiert, die daraus entstandenen Mieten bildeten die Rendite des angelegten Kapitals, wovon wiederum die „Renten“ ausgezahlt werden konnten.

Erst mit der Umstellung der Rentenversicherung 1957, durch den damaligen Bundeskanzler Adenauer, von der Kapitaldeckung auf das Umlageverfahren (die eingenommenen Beiträge werden sofort auf die auszuzahlenden „Renten“ UMGELEGT) verlor die Bezeichnung „Rente“ ihren ursprünglichen Bezug zur „Rendite“.
man hätte diese im Zuge der „Reform“ auch ab diesen Zeitpunkt sofort in ALTERSVERSORGUNGS-Versicherung umbenennen müssen!
Den Charakter einer VERSICHERUNG behielt diese Altersversorgung aber von Anfang an! Nicht jeder Versicherte, wenn er z.B. vor, oder kurz nach dem Erreichen des Rentenalters verstarb, kam in den „Genuss“ der Rendite seiner eingezahlten Beiträge. Derjenige Rentenversicherte, der länger als die zum Zeitpunkt der Gründung angenommene, durchschnittliche Dauer des Rentenbezuges von 10 Jahren lebte, hatte den Vorteil einer Versicherung.
Dieses VERSICHERUNGSPRINZIP hat sich bis in die heutige Zeit erhalten und steht im krassen Gegenteil zu einer Versorgung aus einem angesparten Kapital, dessen „Rendite“ eventuell nicht zur vollen Versorgung im Alter ausreicht, teilweise also abgebaut werden muss, und irgend wann ein ENDE hat!
Dieses Ende kann auch schon vor dem „natürlichen Ende“ des angesparten Kapitals jäh eintreten, wenn das Kapital infogle von Kriegsgesehnissen oder wirtschaftlichen Krisen/Katastrophen plötzlich VERLOREN geht.
Darin besteht auch ein Vorteil des Umlageverfahrens der heutigen Alters-Versorgung(-Rente). Solange oder sobald in diese Versicherung Beiträge der im Arbeitsleben stehenden Versicherten/Beitragszahler „EINFLIESSEN“, können SOFORT Unterhaltszahlungen (Renten oder besser Pensionen/Ruhegelder) an die im Alter zu versorgenden, früheren Arbeitnehmer AUSGEZAHLT werden!

 

 

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder  
(CC) – creative commons        

Text: Redaktion / PDF der „Rosa Luxemburg Stiftung“
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