Darüber sollte man DISKUTIEREN !

Eine Partei mit Sitzen im Bundestag legt auf seinem Parteitag einen Leitantrag vor, welcher ein Rentenkonzept beinhaltet:

ANFANG des Original-Textauszuges –

Die Ausgangslage:

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte Sozialversicherungssystem unseres Staates. 2018 gehörten ihm auf der Aktivseite (Beitragszahler) 55 Millionen Menschen an. Auf der Passivseite, als Leistungsempfänger, standen denen 21 Millionen Rentner gegenüber, von denen 4,ı Millionen mehrfache staatliche Renten bezogen. Es gab daher 25 Millionen Rentenleistungsfälle.

Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Altersrentnern betrug 1962 6 zu 1, 1992 2,7 zu 1 und 2017 2,1 zu 1. Die Zahl der Leistungsfälle betrug 1990 15 Millionen und ist seither Jahr für Jahr, insgesamt in dieser Zeit um 60 %, angestiegen bis auf das heutige Niveau und dies bei einer ungefähr gleich großen Gesamtbevölkerung. Zudem hat sich die durchschnittliche Dauer der Rentenleistungszeit über die Jahrzehnte stetig erhöht, insbesondere deswegen, weil sich die durchschnittliche Lebenszeit der Rentner beiderlei Geschlechts stetig erhöht hat. Sie stieg von rund 70 Jahren in den 60er Jahren auf heute rund 80 Jahre an. Dem gegenüber hat sich das faktische Renteneintrittsalter seit den 60er Jahren lediglich von rund 60 auf 64 Jahre erhöht.

Beides zusammengenommen führt zu einer Verlängerung der Rentenleistungsdauer von 10 Jahren im Jahr 1966 auf 20 Jahre im Jahr 2018, sonach zu einer Verdopplung.

Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung (DR) betrugen 2018 312 Mrd. Euro, denen Ausgaben in Höhe von 307 Mrd. gegenüber standen. Dabei hat die Einnahmeseite zwei Besonderheiten, die bei allen anderen sozialen Sicherungssystemen nicht vorkommen. Der Hauptteil der Einnahmen, etwa 70 %, stammt aus Beiträgen, die von den Versicherungsnehmern (sog. aktiv Versicherte) aufgebracht werden, die selbst noch keine Rentenleistung beziehen. Die restlichen 30 % der Einnahmen werden als Transferleistungen aus dem Bundeshaushalt geleistet, ein Betrag von etwa 90 Mrd. Euro. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen von den Generationen der Erwerbstätigen finanziert werden, bezüglich der Beiträge vollständig und bezüglich der Steuertransferleistungen zum überwiegenden Teil. Daher der Begriff des Generationenvertrags für diese Art der Finanzierung.

Die dargestellte Unterteilung der Bevölkerung in eine Gruppe der Rentenfinanzierer und eine andere der Rentenbezieher hat zur Folge, dass für die Lastentragung der erwerbstätigen Bevölkerung von entscheidender Bedeutung ist, wie groß diese Gruppe der Beitragszahler im Verhältnis zur Zahl der Rentner ist. Je größer die Population der erwerbstätigen Bevölkerung im Verhältnis zur Rentnerpopulation ist, desto leichter lässt sich die Finanzierungslast eines solchen Umlagesystems tragen und umgekehrt. Daher kommt dem Größenverhältnis der beiden Gruppen zueinander und seiner generativen Veränderung eine entscheidende Bedeutung zu.

Die Stärkeverhältnisse dieser beiden Gruppen zueinander werden in einem „Altenquotienten“ ausgedrückt. Er stellt die Kopfstärke der Rentnergenerationen zur Größe der Generationen der Menschen im erwerbsfähigen Alter in einer Prozentzahl dar, konkret die Population der Über 65-Jährigen im Verhältnis zur Population der 20- bis 64-Jährigen.

Reform der Rentenversicherung

1. Freiheit beim Renteneintritt

Der Renteneintritt ist eine individuelle Entscheidung. Manche gehen in ihrer Arbeit auf, haben großen Freude daran und wollen so lange wie möglich arbeiten. Andere haben für ihren Lebensabend andere Pläne, wollen mehr Zeit mit dem Partner verbringen, auf Reisen gehen oder sich um die Enkelkinder kümmern. Wir wollen deshalb jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgegber, zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten. Die Rentenhöhe hängt dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab. Wer länger arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente.

Zur Berechnung der Rentenhöhe wird das Regel-Rentenalter nach SGB herangezogen. Wer früher in den Ruhestand geht, muss entsprechende Abschläge in Kauf nehmen.
Wer auf der anderen Seite über das Regel-Rentenalter hinaus arbeitet, sammelt weitere Rentenpunkte und bekommt entsprechend eine höhere Rente.

Das allgemeine Rentenniveau muss sowohl die Interessen der arbeitenden Bevölkerung als auch der Rentner berücksichtigen und einen Ausgleich schaffen. Es muss deshalb auf Grundlage der Lebenserwartung und des Beitragsaufkommens kontinuierlich angepasst werden.

2. Altersarmut verhindern

Wer lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte auch bei einem geringeren Einkommen bessergestellt werden als Personen, die größtenteils arbeitslos waren. Dies wird erreicht, indem nur 25% der Altersrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Auf diese Weise wird Altersarmut verhindert oder zumindest deutlich verringert. Während der Erwerbsphase lohnt es sich damit, auch Tätigkeiten mit geringem Einkommen anzunehmen, aus denen ja teilweise auch höherbezahlte Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Soziale Gerechtigkeit ist ein integraler Bestandteil der AfD-Politik, muss aber immer auch zur Eigenverantwortung anregen.

3. Abschaffung der Politikerpensionen

Arbeitnehmern, die 45 Jahre und länger für eine Altersversorgung arbeiten müssen, ist es nicht vermittelbar, dass Politiker bereits nach wenigen Jahren hohe Pensionsansprüche sammeln.
Das ist vor allem kritisch, weil die Nutznießer dieser Gesetze selbst darüber bestimmt haben.
Damit muss Schluss sein.
Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlen. Damit könnte auch die Politikverdrossenheit reduziert werden, weil die Ruhestandsregelung der Politiker ebenfalls für die Mehrheit der Erwerbstätigen gelten würde.

4. Einbeziehung neu eingestellter Staatsbediensteter durch Reduzierung des Beamtenstatus auf originär hoheitliche Aufgaben

Beamte sind das Rückgrat der deutschen Verwaltung und eine wesentliche Stütze für das im internationalen Vergleich hervorragende deutsche Staatswesen. Die hohe Loyalität der Beamten beruht auf Gegenseitigkeit und ist eng mit den Pensionen verbunden. Die AfD möchte diese deshalb beibehalten, allerdings die Verbeamtung auf rein hoheitliche Aufgaben beschränken, wie z.B. bei Bundeswehr, Zoll, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen.

5. Altersvorsorge für Selbständige

Die Einkommensspanne bei Selbständigen reicht von unauskömmlichen Einkommensverhältnissen bis hin zu Spitzenverdiensten. Um eine mögliche, spätere Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter zu verhindern, soll für Selbständige eine Altersvorsorge eingeführt werden. Selbständige werden insofern grundsätzlich in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, können aber bei Nachweis einer privaten Altersvorsorge austreten bzw. die Beitragszahlungen suspendieren.

6. Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen herstellen

Wie bereits im Demografieteil erläutert wurde, existiert eine erhebliche Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten zwischen Familien und Kinderlosen. Die Familien tragen die Lasten der Kindeserziehung, die späteren Leistungen der Kinder, insbesondere in der Rentenversicherung, kommen aber vor allem den Kinderlosen zu Gute. Die AfD möchte hier einen Ausgleich herstellen, indem Familien für jedes Kind 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet bekommen, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern. Wurden noch keine Beiträge in entsprechender Höhe gezahlt, erfolgt eine Anrechnung auf zukünftige Rentenbeiträge. Die Eltern werden dadurch in dem Lebensabschnitt unterstützt, in dem die Kosten für die Kinder anfallen und ggf. ein Elternteil vollständig oder teilweise auf das Erwerbseinkommen verzichtet. Dies wird nicht nur die Entscheidung für ein (weiteres) Kind vereinfachen, sondern insgesamt viel Leistungsdruck aus den Familien nehmen und damit die Trennungsquote reduzieren.

7. Private Vorsorge stärken

Seit den 2000er Jahren werden in Deutschland Formen der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert. Die Förderungsstruktur von Riester-, Rürup- und Eichel-Rente lässt den Sparern jedoch nur geringe Entscheidungsfreiräume bei der Ausgestaltung ihrer Sparpläne und bringt überdies hohe Bürokratiekosten mit sich. Die Sparanreize, die der Staat auf diese Weise setzt, sind ineffektiv.
Daher sollte diese Art der Einkommensteuerbefreiung bei der kapitalgedeckten
Altersvorsorge auslaufen und durch flexiblere sowie unbürokratischere Modelle ersetzt werden. Insbesondere sollten Sparer im Rahmen dieser Modelle frei entscheiden können, wie sie ihr Geld während der Ansparphase anlegen und die Mittel nach Erreichen des Rentenalters nutzen. Pro geborenem Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und Lebensmittelpunkt in Deutschland soll der Staat außerdem eine zusätzliche Einzahlung in Höhe von 100 Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr in die Spardepots der jeweiligen Kinder tätigen. Die Höhe dieses Beitrags ist regelmäßig vom Gesetzgeber dem Verlauf der Inflation anzupassen und entsprechend zu erhöhen.

Ausblick

In Zeiten einer sich rasant ändernden Arbeitswelt mit zunehmender Digitalisierung, Auflösung tradierter Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen und disruptiver Lebensläufe stellt sich die Frage, ob ein Umlagesystem langfristig zukunftsfähig ist, welches auf einer starren Unterscheidung in umlagepflichtige und umlagebefreite Tätigkeiten beruht.
Eine steuerbasierte Altersvorsorge könnte die Vorteile haben, dass der Faktor Arbeit entlastet und durch Automatisierung und Digitalisierung entstandene Wertschöpfung in die Finanzierung einbezogen würde, sie bezöge alle Gesellschaftsschichten ein und bedürfte keiner eigenen Verwaltungsstruktur. Grundgedanke dieses steuerbasierten Systems ist, dass alle Steuerzahler auf der einen Seite die Altersversorgung der Rentnergeneration finanzieren und dadurch auf der anderen Seite Ansprüche auf eigene Leistungen im Alter aufbauen. Für Anspruchsberechtigte würde eine Grund-Altersvorsorge für Selbständigedrente gezahlt, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung zu liegen käme. Auf diese Weise würde die aktuell zu beobachtende Altersarmut weiter Bevölkerungsschichten in Zukunft verhindert.

Ein derartiges System kann aber nur zusammen mit einer umfassenden Steuerreform realisiert werden, welche die unüberschaubaren Steuerarten und -ausnahmen durch ein einfaches Grundsystem mit wenigen Steuerarten und fast ohne Ausnahmetatbestände ersetzt. Die Alternative für Deutschland wird sich der Diskussion über eine weitergehende Steuer- und Rentenreform nicht verschließen.

ENDE des Original-Textauszuges –

 

Anmerkungen der Redaktion:

Im Abschnitt Ausgangslage
werden die Rentenleistungen, welchen KEINE Beiträge zu grunde lagen, die Versicherungsfremden Leistungen, die der Staat mit Steuermitteln AUSGLEICHEN MUSS, nicht erwähnt. Der staatliche Zuschuss zu den Einnahmen der Rentenversicherung erscheint daher in einem völlig FALSCHEN Licht!

Im Abschnitt Reform der Rentenversicherung
1. Freiheit beim Renteneintritt

werden die Arbeitnehmer, welche aus gesundheitlichen Gründen in Rente gehen müssen, nicht erwähnt!
Daher entsteht der FALSCHE Eindruck, der Renteneintritt wäre eine reine Frage der Freiwilligkeit!
5. Altersvorsorge für Selbständige
Die „Selbstständigen“ MÜSSEN, genau so wie die Beamten, IN  DIE RENTENVERSICHERUNG INTEGRIERT WERDEN. Der Nachweis in einer „privaten“ Altersversorgung versichert zu sein, und daher sich aus der gesetzlichen, sozialen Versicherung „abmelden“ zu dürfen, müsste dann auch für Beamte und die „normalen“ Arbeitnehmer gelten, was aber einer Altersversorgungs-Versicherung für ALLE grundsätzlich widerspräche!

 

Gern würden wir Ihre Meinung
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  1. Ihr grundsätzlicher Eindruck:
    Ist das ein tragfähiges, zukünftiges Konzept?
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Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder  
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Text: Original – Auszug eines Leitantrages einer Bundestags-Partei / Anmerkungen der Redaktion
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