Grundrente

Die Grundrente wird zum 1. Janur 2021 mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand kommen, so dass die erste Auszahlung sich stark verzögert! Grund, es muß auf ausdrückliches Drängen der Christlichen Union jede mögliche, berechtigte Bezugsperson überprüft werden, ob die Berechtigung durch eventuelle sonstige Einkünfte wegfällt oder vermindert werden muss!

Es bestehen in Deutschland für Alterseinkünfte in bestimmten Berufsgruppen schon längere Zeit Grund- oder Mindesteinkünfte:

 

Beamte(innen)
im öffentlichen Dienst
Rentner(innen)
Voraussetzungen:
mindest 5 abgeleistete Dienstjahre,
KEINE, zu leistende BEITRÄGE!
35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ab 33 Beitragsjahren gilt eine Übergangsregelung,
die Grundrente wird dann nicht in voller Höhe bezahlt.
Eine Grundrente wird gezahlt, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des
Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug.
Zeiten mit Beiträgen aus einem Verdienst unter 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten bleibenbei der Erfassung zu den midest geleisteten Beitragszeiten unberücksichtigt.
Höhe der Mindest- / Grundbezüge
1660 Euru (brutto)
sonstige Einkünfte des(r) Beamten(innen),
und ob sie oder er verheiratet ist,
bleibt unberücksichtigt!
Also ohne jegliche Abschläge!
Die Grundrente ist KEIN fester Gesamtbetrag, wie es der irreführende Name vermuten läßt, sondern ein Aufschlag auf den durch BEITRÄGE erworbenen Rentenanspruch,
welcher auf Drängen der christlichen Union höchst kompliziert errechnet werden muss!!
Durchschnittsbetrag 75 Euro (brutto)
Maximalbetrag 418 Euro (brutto)
mit Abschlägen bei sonstigen Einkünften.
Fallbeispiel einer Bankkauffrau aus Leipzig,
welche 35 Jahre lang als Teilzeitbeschäftigte arbeitete und eine Altersrente von 582 Euro pro Monat erhält.
Ihr Ehemann ist ebenfalls schon in Rente und hat gut verdient.
Wäre die Bankkauffrau alleinstehend, würde sie einen Grundrentenzuschlag in Höhe von 305 Euro erhalten.
Aber da sie verheiratet ist, werden bei der Berechnung der Grundrente die Einkommen beider Ehepartner berücksichtigt.
Als Einkommen gelten die jeweiligen Nettorenten und weiteres zu versteuerndes Einkommen, wie beispielsweise eine Betriebsrente. Insgesamt hatte das Ehepaar ein zu berücksichtigendes Einkommen als Altersruhegeld (Rente) von 2.220 Euro – es liegt folglich über dem monatlichen Freibetrag von 1.950 Euro für Verheiratete.
Für die Ehefrau ergibt sich daher ein Grundrentenzuschlag in Höhe von 143 Euro.
Einkommensanrechnung:
Das Ehepaar hat insgesamt ein monatliches zu berücksichtigendes Altersruhegeld in Höhe von 2.220 Euro. Das Einkommen bis 1.950 Euro wird nicht angerechnet. Von dem darüber liegenden Einkommen werden 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Es liegen 270 Euro oberhalb der Einkommensgrenze, 60 Prozent davon betragen 162 Euro. Der Zuschlag für die Grundrente von rund 305 Euro wird um 162 Euro gekürzt. Der Grundrentenzuschlag beträgt somit für die Ehefrau 143 Euro.
Damit erhält sie künftig eine Rente von 725 Euro.
Weitere ausführlichere Fallbeispiele

 

Zur Vervollständigung ein Vergleich der TATSACHEN

 

Die Industrie-Gewerkschaft-Metall IGM berichtet:
4. November 2020

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur regulären Rente. Anspruch darauf haben langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen.

Wer bekommt die Grundrente?

Voraussetzung für die volle Grundrente sind 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 33 Beitragsjahren gilt eine Übergangsregelung, die Grundrente wird dann nicht in voller Höhe bezahlt. Zu den Beitragsjahren („Grundrentenzeiten“) zählen neben Arbeitsjahren auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege, der Krankheit, der Reha, des Wehr- und Ersatzdienstes. Die Grundrente gilt für alle heutigen und für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie gilt für alle Rentenarten: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten, Hinterbliebenenrenten. Insgesamt sollen rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren.

Was zählt nicht zu den „Grundrentenzeiten“?

Nicht zu den Grundrentenzeiten zählen: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, die sogenannte Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente) sowie freiwillige Beiträge. Die IG Metall kritisiert besonders die Nichtanrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit. Das erschwert es gerade denjenigen, die stark von der Grundrente profitieren würden, die Voraussetzung von mindestens 33 Beitragsjahren zu erfüllen.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die genaue Höhe der Grundrente hängt vom Einzelfall ab. Im Durchschnitt soll sie rund 75 Euro pro Monat betragen (brutto). Der Maximalbetrag liegt bei rund 418 Euro (brutto) im Monat. Einen Mindestbetrag gibt es nicht.

So rechnet die Rentenversicherung: Der erworbene Rentenanspruch wird für maximal 35 Jahre verdoppelt, allerdings auf maximal 80 Prozent des Anspruchs, den eine Durchschnittsverdienerin erwirbt. Von diesem Zuschlag werden am Ende 12,5 Prozent abgezogen. Beispielrechnungen für verschiedene Lebensläufe gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.

Wann kommt die Grundrente auf dem Konto an?

Ab 01. Januar 2021 haben Rentnerinnen und Rentner einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundrente. Auf den Konten wird der Zuschlag aber nicht sofort ankommen. Die Rentenversicherung verschickt die Grundrentenbescheide für Neurentner voraussichtlich ab Juli 2021. Alle anderen sollen ihre Bescheide bis Ende 2022 erhalten. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Grund der Verzögerung: Berechnung und Bearbeitung der Grundrente sind kompliziert, die Rentenversicherung braucht noch Zeit.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht und zahlt den Betrag aus.

Bis zu welchem Einkommen gibt es die Grundrente?

Vor dem Erhalt der Grundrente steht eine automatische Einkommensprüfung. Darauf hatte die Union bestanden. Die volle Grundrente gibt es bis zu einem Einkommen von 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Paare). Kapitalerträge zählen mit dazu. Wer mit seinem Einkommen über diesen Werten liegt, erhält eine gekürzte Grundrente: Die Rentenversicherung zieht dann 60 Prozent des über dem Grenzwert liegenden Betrags von der Grundrente ab. Ab einem Einkommen von mehr als 1600 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2300 Euro (Paare) wird der über dem Grenzwert liegende Betrag vollständig auf die Grundrente angerechnet.

Wird die Grundrente mit Wohngeld und Grundsicherung verrechnet?

Wer Wohngeld oder Grundsicherung im Alter bezieht, profitiert trotzdem von der Grundrente. Die Rente wird auf diese Leistungen zwar angerechnet, aber nicht vollständig. Es gibt einen Freibetrag: 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Rentenbetrags (maximal 216 Euro). Dieser Freibetrag kommt zu Wohngeld oder Grundsicherung hinzu.

Welche Probleme löst die Grundrente nicht?

Wer ein Leben lang arbeitet, darf im Alter nicht auf das Sozialamt angewiesen sein. Die IG Metall unterstützt die Grundrente deshalb von Beginn an. Grundlegende Probleme der Alterssicherung bleiben aber bestehen: sinkende Rentenleistung, gestiegenes Rentenalter, Mini-Renten als Folge niedriger Löhne. Die IG Metall fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. Unsere wichtigsten Forderungen: Die Einführung einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung, das Anheben des Rentenniveaus und mehr Optionen für einen altersgerechten Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit.

Wo kann ich mich weiter informieren?

In vielen Geschäftsstellen der IG Metall könnt ihr einen Beratungstermin vereinbaren. Die sogenannten Versichertenältesten der Rentenversicherung stehen für weitere Fragen und kostenlose Beratung zur Verfügung. Sie sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und häufig auch aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Für weitere Informationen gibt es hier.

 

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder  
(CC) – creative commons        

Text: Redaktion  / Recherche / Original-Bericht der Industrie-Gewerkschef-Metall IGM
Dieser Beitrag wird zur Zeit noch auf mögliche, sachliche Fehler überprüft,
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Jede(r) Leser(in), welchem sachliche Unrichtigkeiten, oder sonstige Fehler auffallen,
wird gebeten, uns diese bekannt zu geben – Danke!  (michael.tietzel(at)web.de)

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