Haben Sie schon einmal etwas davon gehört ?

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Sozialbeirat

Der Sozialbeirat hat insbesondere die Aufgabe, in einem Gutachten zu dem jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung Stellung zu nehmen. In diesem Gutachten wird nicht nur Stellung zum Rentenversicherungsbericht, sondern auch zu aktuellen Entwicklungen in der Alterssicherung genommen.
Darüber hinaus hat sich aus der jahrzehntelangen Zusammenarbeit des Sozialbeirats mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine gelegentliche und auf Neuregelungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung bezogene Beratung der Bundesregierung ergeben.

Der Sozialbeirat besteht aus:

  • vier Vertretern der Versicherten
  • vier Vertretern der Arbeitgeber
  • einem Vertreter der Deutschen Bundesbank
  • drei Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Die Mitglieder werden auf Vorschlag der jeweils vertretenen Körperschaften, die Wissenschaftler auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung der Hochschulrektorenkonferenz von der Bundesregierung für jeweils vier Jahre berufen.

Hier stellt sich wieder, genau so wie bei der „Rentenkommission – zum Finden eines Verlässlichen Generationenvertrages“,
WO SIND DIE INTERESSENVERTRETER DER BETROFFENEN RENTNERINNEN UND RENTNER UND DER VERSICHERTEN BEITRAGSZAHLER?

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
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