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Nach ZWEIJÄHRIGER „Arbeitszeit“ kommt die zehnköpfige Kommission zu folgenden Vorschlägen:
Ein Rentner soll nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst mindestens 44 Prozent eines in seinem Ruhestand aktuellen Durchschnittslohns erhalten. (derzeit 48%)
Beitragssatz zwischen 20 und 24 Prozent. (derzeit 18,6%)
Renteneintrittsalter 67 Jahre.
Riester Rente Förderinstrumente verstärken.
Eine Einbeziehung der Staatsdiener in die Rentenversicherung empfiehlt die Kommission nicht.
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