Typisch unqalifizierte Antwort eines Politikers zu konkreten Fragen am Beispiel der „VersicherungsFREMDEN Leistungen“

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mail Antwort des

CDU-Rentenexperten Peter Weiß ( 16 Semester Theologie studiert )

mit Anmerkungen von

Bernd Borkowski Mitglied ADG ( Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht )

Weiß:  Sehr geehrter Herr Borkowski,
vielen Dank für Ihre erneute mail und auch für die mail an Herrn MdB Kapschak nach der gestrigen Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages.

Sie kritisieren darin, dass die Bundeszuschüsse die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht abdecken.

Die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Darstellung im Rentenversicherungsbericht basieren auf geltendem Recht. Der Vorwurf, die Bundesregierung informiere „unehrlich“, entbehrt jeglicher Grundlage. Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.

Anmerkung Borkowski: Diese Aussage strotzt vor Ignoranz und Arroganz. Mit vielen gesetzlich erzwungenen versicherungsfremden Leistungen wird in der RV offensichtliches Unrecht zu gültigem Recht, auf das sich MdB Weiß als Rechtfertigung bezieht. Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht/Bertolt Brecht. Würde der Gesetzgeber beschließen, dass es nur noch Rente bis zu 1,60 Meter Körpergröße gibt und dann erst wieder ab 2,15 Meter würde das zum „gesetzlich geregelten Leistungskatalog“ der RV gehören und somit für MdB Weiß wohl in Ordnung. Und genau das ist das Problem. Das Rentenrecht wird so zu einem politisch organisierten und gesetzlich legalisierten Versicherungsbetrug. Man kann dem Gesetzgeber mit seiner Gesetzgebung im Renterecht bei einigen MdB´s und ihren Parteien nicht mehr trauen und bei der Bundestagswahl nicht mehr vertrauen.

Weiß: Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.

Anmerkung Borkowski: Das ist eine klassische Fake News. Die Anpassung der Renten Ost an die Rentenniveau West ist eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Wiedervereinigung. Selbst Frau Honecker hat bis zu ihrem Tod eine Rente aus der Rentenversicherung erhalten. Viele Sonderzulagen aus SED Zeiten für verdienter SED Funktionäre werden aus der RV finanziert. Auch die Anerkennung der Mütterleistung ist eine gesamtgesellschaftliche Leistung und wurde vom Gesetzgeber als Mütterrente zum „gesetzlich geregelten Leistungskatalog„ der RV gemacht. Politiker, Beamte, Richter, Pensionäre und berufsständisch Versicherte (Apotheker, Rechtsanwälte, Ärzte etc.) verweigern sich in ihren Parallelsystemen der Anerkennung der Mütterleistung zu Lasten der gesetzlich Rentenversicherten.

Weiß: Hinsichtlich der angesprochenen nicht beitragsgedeckten („versicherungsfremden“) Leistungen existiert keine eindeutige Abgrenzung des Begriffs, die in Wissenschaft und Praxis konsensfähig wäre.

Anmerkung Borkowski: Diese Aussage ist ein Offenbarungseid. Herr Weiß und viele seiner Parteikollegen wissen also nicht was versicherungsfremde Leistungen letztendlich sind, rechtfertigt aber trotzdem ihre Anwendung. Dabei ist es ganz einfach: Versicherungsfremd sind alle Leistungen die nicht oder nicht vollständig durch Beiträge gedeckt sind. Alle anderen Leistungen sind sozialpolitisch sinnvoll und deshalb aus Steuergeldern zu finanzieren.

Weiß: Abgrenzungsschwierigkeiten sind schon wegen des besonderen Charakters der Rentenversicherung als Sozialversicherung (Versicherung verbunden mit Komponenten des sozialen Ausgleichs), die sich von einer auf dem reinen Versicherungsprinzip beruhenden Privatversicherung unterscheidet, unvermeidlich.

Anmerkung Borkowski: Dieses Argument gilt solange nicht, solange nicht Alle Bürgerinnen und Bürger in diese Solidarität eingebunden werden durch eine Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung. Alles andere ist ein Apartheidsystem von solidarisch- und nicht solidarisch Versicherten, in dem für die Einen nicht gilt was für die Anderen selbstverständlich ist. Wer von Solidarität und sozialem Ausgleich spricht sollte sich an dieser Solidarität beteiligen, wenn er glaubhaft sein möchte.

Weiß: Deswegen existieren auch keine statistischen Daten zum Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen.

Anmerkung Borkowski: Der Gesetzgeber könnte ohne Weiteres die versicherungsfremden Leistungen gesetzlich definieren und die Rentenversicherung verpflichten diese sachgerecht zu berechnen. Der Gesetzgeber will das aber nicht, denn so kann er endlos darüber debattieren und nebenbei die Rentenkasse plündern.

Weiß: Es lassen sich mit Hilfe von Modellrechnungen lediglich Orientierungsgrößen abschätzen.

Anmerkung Borkowski: Ein System bei dem es um hunderte von Milliarden Euro geht und die Basis hierfür aus raten und schätzen besteht disqualifiziert sich selbst. Hier wird der Manipulation und dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

Weiß: Im Jahr 2004 wurde auf Anfrage des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages der „Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung“ vorgelegt (vgl. auch Heft Nr. 10/2004 der vom damaligen Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) herausgegebenen Schriftenreihe „Deutsche Rentenversicherung“). Der Bericht enthält Orientierungsgrößen zur (voraussichtlichen) Höhe der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundeszuschüsse für die Jahre 2003, 2007 und 2017. Die Berechnungen sind nach wie vor aktuell. Zentrale Aussage des Berichts ist, dass angesichts aller Bundesleistungen sowie der geschilderten Abgrenzungsschwierigkeiten davon ausgegangen werden kann, dass durch die Bundesmittel die versicherungsfremden Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften.

Anmerkung Borkowski: Das ist schlicht falsch. Die Rate- und Schätzwerte zu dieser Aussage werden von denen eingebracht die davon profitieren.

Weiß: Im Übrigen greift die Auffassung nach der sich die Höhe der Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Volumen nicht beitragsgedeckter Leistungen zu richten hätte, zu kurz. Die an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Bundesmittel erfüllen mehrere Aufgaben. Dazu zählt zwar auch die pauschale Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Die Funktion der Bundeszuschüsse geht allerdings weit über die Erstattung einzelner Leistungen bzw. Leistungsteile hinaus. Mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse gewährleistet der Bund die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Die Zuschüsse dienen damit auch dazu, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor übermäßiger Belastung zu schützen.

Anmerkung Borkowski: Wenn unser Gesetzgeber nicht in der Lage ist ein gerechtes Altersversorgungssystem für Alle zu schaffen, dann soll er es doch einfach von Österreich abschreiben. Die haben ca. 800.- Euro im Monat mehr bei vergleichbarem Versicherungsverlauf und 14 Renten im Jahr.

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Büro Peter Weiß
Abgeordneter des Wahlkreises
Emmendingen-Lahr
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227 77 333
Fax: (030) 227 76 387

Anmerkung Borkowski:  Hier erkennt man deutlich die Handschrift der Christlichen….

 

Weitere Anmerkung:

zu der Aussage:
„Die an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Bundesmittel erfüllen mehrere Aufgaben. Dazu zählt zwar auch die pauschale Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Die Funktion der Bundeszuschüsse geht allerdings weit über die Erstattung einzelner Leistungen bzw. Leistungsteile hinaus. Mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse gewährleistet der Bund die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Die Zuschüsse dienen damit auch dazu, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor übermäßiger Belastung zu schützen.“

Wie muss die in den Jahren 2018 und 2019 erfolgte „Erwirtschaftung von ÜBERSCHÜSSEN (ZUVIEL gezahlte Beiträge der Versicherten wurden in den allgemeinen Bundeshaushalt überführt / ENTWENDET)aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ durch den Bundesfinanzminister unter der Aussage „Die Zuschüsse dienen damit auch dazu, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor übermäßiger Belastung zu schützen.“ bewertet werden?

zu der Aussage:
„Hinsichtlich der angesprochenen nicht beitragsgedeckten („versicherungsfremden“) Leistungen existiert keine eindeutige Abgrenzung des Begriffs, die in Wissenschaft und Praxis konsensfähig wäre.“
wenn der Abgeordnte Weiss versucht mit dem
„Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung“ vorgelegt (vgl. auch Heft Nr. 10/2004 der vom damaligen Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) herausgegebenen Schriftenreihe „Deutsche Rentenversicherung“
krampfhaft versucht seine Behauptung
„davon ausgegangen werden kann, dass durch die Bundesmittel die versicherungsfremden Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften.“
zu belegen,
keine eindeutige Abgrenzung des Begriffs, die in Wissenschaft und Praxis konsensfähig wäre / durch die Bundesmittel die versicherungsfremden Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften ????

 

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
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Text: mit Änderungen/Ergänzungen
aus einen facebook-Post von Bernd Borkowski
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