Hilfestellung

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Im Rahmen unseres Grundsatzbekenntnises mit der Aussage,

„Unser Erfahrungsschatz ist das Startkapital für Morgen!
Aus unserer Verantwortung für kommende Generationen, und einem klaren Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz, beteiligen wir uns aktiv an einer Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland.“

sind wir jederzeit bereit zu einer breiten, konstruktiven Zusammenarbeit mit jeder Organisation gleicher Zielsetzung.
Im Folgenden bieten wir daher der Bundesregierung unsere uneingeschränkte Unterstützung, Hilfestellung und Zusammenarbeit an.

Nur aus Gründen einer fortwährenden Überlastung der Bundesregierung heraus ist es für uns überhaupt vorstellbar, dass ( nicht nur ) die aktuelle Bundesregierung unter der Kanzlerin Dr. Merkel, ein so wichtiges Thema wie die ungesetzliche Mehrbelastung der Altersvorsorge-Versicherung durch die so genannten „Versicherungsfremden Leistungen“ nicht endlich grundlegend geklärt und sozial gerecht geregelt werden!
Diese Ungerechtigkeit betrifft immerhin 31,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie rund 26 Millionen Rentnerinnen und Rentner, also gesamt rund 57,5 Millionen Bundesbürger, DAS SIND ZWEI DRITTEL DER GESAMTBEVÖLKERUNG!

Einer Behauptung, wie sie oft geäußert wird, man WOLLE diesen Fall nicht klären, schließen wir uns selbstverständlich NICHT an. Schließlich ist die Bundesregierung laut Grundgesetz tief in unserem RECHTSSTAAT verwurzelt! Dieser Umstand wird bei weit geringfügigeren Anlässen und Themen, gerade auch von den Mitgliedern der Bundesregierung, immer wieder hervorhebend beteuert und beschworen!

Uns bleibt aber daher weiterhin die Antwort, welche die Bundesregierung nun schon zum zweiten Mal einer diesbezüglich anfragenden Fraktion des Deutschen Bundestages gibt, völlig unverständlich:

 

02. Definition von versicherungsfremd
Arbeit und Soziales/Antwort 06.12.2019

Berlin: (hib/CHE) Welche Leistungen der Rentenversicherung als „versicherungsfremd“ zu bezeichnen sind, darüber gibt es keine allgemeine Definition. Nicht zuletzt, weil die gesetzliche Rentenversicherung als Sozialversicherung auch Elemente des sozialen Ausgleichs enthalte, gebe es keine konsensfähige Abgrenzung in Wissenschaft und Praxis darüber, was „versicherungsfremd“ sei, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14706) auf eine Kleine Anfrage (19/14161) der AfD-Fraktion.

 

Festlegung des Begriffes „Versicherung“:
Die Sozialversicherung/Rentenversicherung ist eine staatlich organisierte, umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Umlageverfahren.
Die Beiträge werden von einer Generation für die Leistungsberechtigten der Vorgängergeneration erbracht, auf diese umgelegt (Generationenvertrag).
Sie bildet außer einer Nachhaltigkeitsrücklage zum ausgleichen saisonal bedingter Einnahmenschwankungen im Jahresverlauf, ( 20% bis 150% einer Monatsausgabe) keine Rückstellungen, sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen.
Die Beitragszahler erwirtschaften mit der Höhe ihrer Beiträge so genannte Entgeltpunkte, welche beim Leistungsempfang/der Rente deren Höhe bestimmen.
Eine Berechtigung zum Leistungsempfang setzt daher immer erfolgte Beitragszahlungen voraus!

Festlegung des Begriffes „VersicherungsFREMDE-Leistungen“:
Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Rentenversicherung aus sozialen, gesellschaftlichen und organisatorischen Gründen zur Auszahlung von Leistungen/Renten verpflichtet, denen KEINE Betragszahlungen der  Leistungs-/Rentenempfängern zu Grunde lagen. Diese Leistungen/Renten bilden die so genannten Versicherungsfremden-Leistungen, da sie NICHT dem grundlegenden Prinzip der Rentenversicherung entsprechen, wonach die Berechtigung zum Empfang einer Leistung immer eine vorangegangene Beitragszahlung zwingend voraussetzt!
Das die Rentenversicherung als Sozialversicherung auch Elemente des sozialen Ausgleichs enthalte, wäre ein Grund, dass es keine konsensfähige Abgrenzung der Versicherungsfremden Leistungen in Wissenschaft und Praxis gäbe, kann NICHT geltend gemacht werden..
Alle Leistungen, also auch Leistungen des sozialen Ausgleichs, welche den versicherten Beitragszahlern im Rahmen einer versicherungsbedingten Risikoabdeckung zugutekommen fallen natürlich NICHT unter die versicherungsFREMDEN Leistungen, da diese dem Zweck einer Versicherung dienen.

 

Zusammenfassung:

  • Alle Leistungen, welche an die beitragspflichtigen Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung GRV ausgezahlt werden, sind VERSICHERUNGSLEISTUNGEN.
  • Alle Leistungen, welche die Gesetzliche Rentenversicherung GRV an Leistungsempfänger, aber auch an Rentnerinnen und Rentner auszahlt, die von der Politik, OHNE entsprechende Beitragszahlungen verordnet wurden, sind VERSICHERUNGSFREMDE LEISTUNGEN.
  • Ein besonders eklatanter Sonderfall zur klaren Verdeutlichung VERSICHERUNGSFREMDER Leistungen: Renten, welche an Rentner/Pensionäre von Berufsgruppen ausgezahlt werden, deren noch im Beruf stehenden Beschäftigten nicht beitragspflichtig sind, also nicht dem Umlageverfahren/Generationsvertrag zugeordnet werden, müssen ganz besonders als VERSICHERUNGSFREMD gelten. (einschließlich Zusatz- und Sonderversorgungssystemen) für Mitglieder aller Staatsorgane der ehemaligen DDR, Regierungsmitglieder, Beamte, Mitglieder des öffentlichen Dienstes, der Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Institute, der Volkspolizei, Volksarmee und STAATSSICHERHEIT STASI, welche Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung GRV beziehen!
    Das Argument / die Rechtfertigung, dass diese in der DDR Beiträge zur dortigen Rentenversicherung leisteten, und damit in der BRD ihre Altersversorgung aus der GRV beziehen müssten, WIDERSRICHT dem Umlageprinzip der GRV, da die entsprechenden Berufsgruppen jetzt verbeamtet wurden und KEINE Beiträge mehr leisten!

Die vorgenannten Grundsätze finden sich in vielen Ausarbeitungen von offiziellen Stellen, Organisationen und Einzelpersonen wieder.
Das widerlegt die Behauptung, es gäbe keine konsensfähige Abgrenzung der Versicherungsfremden Leistungen in Wissenschaft und Praxis, eindrucksvoll!

 

Bundesregierung
https://www.bundestag.de/resource/blob/437624/634baef7575ec97bc241976afb1168e4/WD-6-085-16-pdf-data.pdf

Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/rentenpolitik/222993/versicherungsfremde-leistungen

DRV Ihre Vorsorge
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/nicht-gedeckte-kosten-belasten-drv-erheblich.html

DRV Ihre Vorsorge
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/nicht-beitragsgedeckte-rentenkosten-weiter-unklar.html?cid=ivnewsl

—————–

wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsfremde_Leistungen

boeckler stiftung
https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_study_60_2018.pdf

https://www.boeckler.de/21138_21144.htm

DSI Deutsches Steuerzahler Institut Karl Bräuer Institut https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20364/Schrift_107__Feb._2011__Fichte_-_Versicherungsfremde_Leistungen_in_der_GRV_und_ihre_sachgerechte_Finanzierung.pdf

https://www.steuerzahlerinstitut.de/107-Versicherungsfremde-Leistungen-in-der-Gesetzl/35038c694/index.html

ADG
https://www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?showall=1

https://www.adg-ev.de/index.php/adg-archiv/category/44-jahr-2016?download=362:versicherungsfremde-leistungen-in-der-arbeiter-und-angestelltenrentenversicherung

Rentenreform Alternative
https://www.rentenreform-alternative.de/versichfremd.htm

INGE INteressen GEmeinschaft sozialer Angelegenheiten – Wissenswertes
http://intgem.selfhost.eu/Wissenswertes/Wissenswertes517.html#mozTocId727410

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
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Text: Unter Mitwirkung des „Runden Tisch“,
einer digitalen, bundesweiten Interessengemeinschaft und Ideenschmiede
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