Die Rentnerinnen und Rentner sind wieder einmal die Dummen

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Eine Recherche im Internet ergab,
daß sich möglicherweise ein weiterer Skandal anbahnt:

Bekommen verbeamtete Pensionäre 300€ Energiepauschale?
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen und selbstständigen Steuerpflichtigen aus Gewerbebetrieb, Land-und Fortswirtschaftsbetrieb und selbstständiger Tätigkeit sollen die EPP von 300€ erhalten. Genauso auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind. Auch pauschal versteuerte Minijobber sollen diese Pauschale erhalten. (dies ist wirklich neu)

Skandal: Bekommen verbeamtete Pensionäre 300€ Energiepauschale: aktive Beamte bekommen auch die EPP

Aktive arbeitende Beamte werden wie Arbeitnehmer*innen die Pauschale erhalten. Das ist völlig in Ordnung, denn auch verbeamtete Menschen leiden unter den hohen Energiekosten.
Verbeamteter Pensionäre unterliegt der Lohnsteuer

Beamte werden wie Arbeitnehmer behandelt! Die Bezüge der Beamten werden genauso wie die Lohn und Gehälter von Arbeitnehmer*innen der Lohnsteuer unterworfen. Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Ihre aktiven Bezüge und die spätere Pension sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Damit könnte es so sein, dass der verbeamtete Pensionär, der für seine Pension Lohnsteuer bezahlt, Anspruch auf die 300 Euro EPP haben.
Denn der Beamte erhält seine Pension, für die er Lohnsteuer zahlen muss!

Pensionäre üben aber kein gegenwärtiges Dienstverhältnis mehr aus. Sie sind im Ruhestand! Und mit dem Ruhestand endet das aktive und gegenwärtige Dienstverhältnis des Beamten. Damit hätte der Pensionär*in keinen Anspruch auf die EPP!

Wie sehen wir das?
Unterliegt der Pensionär, der im Ruhestand ist, wirklich einen gegenwärtigen Dienst­verhältnis.
Wir sagen nein!
Der Beginn des Ruhestandes beendet das aktive und gegenwärtige Dienst­verhältnis! So sagt es zum Beispiel der § 30 Bundes­beamten­gesetz. Das Energie­ent­lastungs­steuer­gesetz sagt eindeutig, dass nur Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen Dienst­verhältnis Anspruch auf die 300€ EPP haben. Damit ist für uns klar, dass pensionierte Beamte keinen Anspruch auf die EPP haben! Denn pensionierte Beamte üben kein gegenwärtiges Dienstverhältnis mehr aus!

Aber möglicherweise sieht der Deutsche Beamtenbund, in diesem Falle, das wieder ganz anders.

 

(CC) – creative commons  

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
Text: Seniorenschutzbund Graue Panther und rentenbescheid24.de

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