„Ungedeckte Kosten“ / „Versicherungsfremdeleistungen“

„Ungedeckte Kosten“ /  „Nicht beitragsgedeckte Leistungen „/ „Versicherungsfremdeleistungen“
Man kann sie nennen wie man will, am Ende sind es immer die gleichen Kosten, und in diesem Falle darf man auch einmal sagen „Unkosten“.  Sie entstehen dadurch, dass die Regierungen der Deutschen Rentenversicherung ( Gesetzliche Rentenversicherung ) die Leistung der Auszahlung von Renten aufbürdet, für welche nie Beiträge gezahlt wurden.

Unser Partner, die ADG, führt diese in ihrem relevanten Bericht im Einzelnen auf:

Ausgezahlte Renten für: Anteil an den
belastenden Kosten
Kriegsfolgelasten 23,0%
Anrechnungszeiten  15,2%
Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr  18,3%
Kindererziehungszeiten, Kindererziehungsleistungen  6,3%
Auffüllbeträge/Rentenzuschläge (neue Bundesländer)  5,3%
Erwerbsunfähigkeits-Rente wegen Arbeitsmarktlage  5,2%
Anteilige vsfr. KVdR und PVdR-Zuschüsse  6,5%
Rente nach Mindesteinkommen  4,0%
Höherbewertung Berufsausbildung  8,3%
Sonstige 7,9%


Werden die Regierungen aufgefordert, wie in der letzten Legislatur durch eine Fraktion geschehen, die genaue Bilanz der Ein- und Ausgänge der Rentenversicherung zu diesen Vorgängen vorzulegen, ist die Antwort, dieses sei nicht möglich, da es  Schwierigkeiten bei der exakten Zuordnung von sozialen Leistungen gäbe. man verfüge Bestenfalls nur über „Orientierungsgrößen“.

Regelmäßig betonen die Regierungen, diese Kosten würden durch die jährlichen „Zuschüsse“ aus Steuermitteln zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen und betont (bewust fälschlicherweise?) zudem, dass diese Leistung des Staates die Auszahlung der Renten an die beitragspflichtigen Rentnerinnen und Rentner erst ermöglichten.
Richtig ist aber, diese „Zuschüsse“ deckten noch in keinem Jahr die Aufwendungen der „Ungedeckte Kosten“ /  „Nicht beitragsgedeckte Leistungen „/ „Versicherungsfremdeleistungen“, was Herr Teufel von der ADG in seiner Tabelle belegt:

Tabelle vergrößern

Die Tabelle zeigt die jährliche Differenz der durch die Rentenversicherung ausgezahlten, nicht beitragsgedeckten Leistungen zu den aus Steuermitteln zugeflossenen „Zuschüssen“
In der letzten Spalte werden die Minusbeträge aufaddiert und belegen, dass seit 1957  eine Summe von 909 Milliarden Euro zu wenig aus Steuermitteln durch die Regierungen zuflossen.
Diese Summe musste die Rentenversicherung aus den Beiträgen der Versicherten entnehmen!
Ca. 909 Milliarden Euro zahlten die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu viel an Beiträgen / bekamen die Rentnerinnen und Rentner zu wenig an Rente ausgezahlt!

 

Berichtete zum Thema in der letzten Zeit:

Die Deutsche Rentenversicherung – Ihre Vorsorge – Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schreibt:

„Ungedeckte Kosten könnten Rentenkassen erheblich belasten“

Bad Homburg (sth). Die Belastung der Rentenversicherung mit Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen könnte nach einer neuen Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) noch immer einen deutlich zweistelligen Milliardenbetrag ausmachen. Demnach betrug die Summe der Kosten, denen keine entsprechenden Einnahmen der Rentenversicherung gegenüberstanden, im vergangenen Jahr – je nach sachlicher Zuordnung – zwischen 63,3 und 112,4 Milliarden Euro. Legt man die erstgenannte Zahl zugrunde, waren die nicht beitragsgedeckten Leistungen damit um zwölf Milliarden Euro geringer als die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung im gleichen Jahr. Nach einer sogenannten erweiterten Abgrenzung blieben die Rentenkassen der Aufstellung zufolge jedoch auf einem Minus von mehr als 37 Milliarden Euro sitzen.

Allerdings sind die neuen Daten – wie alle in der Öffentlichkeit zu diesem Thema kursierenden Zahlen – auch aus Sicht der Rentenversicherung mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Sie seien „bestenfalls Orientierungsgrößen für das Volumen der nicht beitragsgedeckten Leistungen“, heißt es in einer DRV-Erläuterung. Grund sind Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen den eigentlichen Aufgaben der Rentenversicherung und Leistungen, die dem sozialen Ausgleich in Deutschland dienen. Dies hat auch die Bundesregierung in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen zu diesem Thema in den vergangenen Jahren wiederholt betont. Diese Schwierigkeiten seien schon wegen des „besonderen Charakters der Rentenversicherung als Sozialversicherung unvermeidlich“.
Öffentliche Diskussion um versicherungsfremde Leistungen ist verstummt

Trotz der hohen Aufwendungen der Rentenversicherung für nicht beitragsgedeckte Leistungen ist es um das Thema in den vergangenen Jahren zunehmend ruhig geworden – auch weil der Bund sich mit immer höheren Steuerzuweisungen an der Rentenversicherung beteiligt. So flossen 2020 neben den verschiedenen Bundeszuschüssen weitere 16,2 Milliarden Euro an Steuermitteln für Kindererziehungszeiten an die 16 Rentenkassen.

Auch der Sozialbeirat – ein aus zwölf Experten bestehendes Beratergremium der Bundesregierung für Rentenfragen – kam 2010 in seinem Gutachten zum jährlichen Rentenversicherungsbericht zum Ergebnis, die Bundeszuschüsse und die Kosten für die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung bewegten sich „derzeit in etwa auf dem gleichen Niveau“. Dennoch kritisierten die Regierungsberater damals, es bleibe „ordnungspolitisch problematisch“, nicht beitragsgedeckte Leistungen „aus der Steuerfinanzierung in die Beitragsfinanzierung zu verschieben“.
Nicht beitragsgedeckte Rentenkosten weiter unklar.

Bundesregierung: Über die Höhe der Rentenversicherungsausgaben für „versicherungsfremde“ Leistungen gibt es keine konsensfähige Abgrenzung.

Berlin/Bad Homburg (sth). Die Kosten von nicht beitragsgedeckten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben unklar. Der Bundesregierung lägen „keine entsprechenden Zahlen vor“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Dies liege auch daran, dass „keine allgemeine Definition zu dem Begriff nicht beitragsgedeckter Leistungen“ existiere. Schon weil die gesetzliche Rentenversicherung „als Sozialversicherung auch Elemente des sozialen Ausgleichs enthält, gibt es keine konsensfähige Abgrenzung in Wissenschaft und Praxis“ darüber, was nicht beitragsgedeckt (in der Öffentlichkeit auch als „versicherungsfremd“ bezeichnet, d. Red.) sei, so die Bundesregierung.

Die Höhe der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung bemesse sich „nicht nach der Höhe nicht beitragsgedeckter Leistungen“, stellt die Regierung klar. Denn die Funktion der Bundeszuschüsse gehe „über den Ausgleich konkreter Leistungen hinaus“. Mit den Bundeszuschüssen „gewährleistet der Bund insbesondere die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen“, heißt es in dem parlamentarischen Schreiben.
Abgrenzung der sozialen Ausgleichsleistungen ist schwierig

Eine Studie der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags verwies im Herbst 2016 darauf, dass eine genaue Abgrenzung der sozialen Ausgleichsleistungen, die die Rentenversicherung im Interesse der Allgemeinheit erbringt, „schwierig“ sei. Begründung: Ein Risikoausgleich innerhalb der „Solidargemeinschaft“, also zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern, bringe zwangsläufig Rentenzahlungen mit sich, „für die keine äquivalente (gleichwertige, d. Red.) Beitragsleistung vorliegt“. In einer Schätzung bezifferte die Deutsche Rentenversicherung im Frühjahr die Kosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen für das Jahr 2017 auf mehr als 31 Milliarden Euro.

Dennoch sind solche Zahlen auch nach Expertenansicht mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. So kam der Sozialbeirat – ein aus zwölf Experten bestehendes Beratergremium der Bundesregierung für Rentenfragen – 2010 in seinem jährlichen Gutachten zum Rentenversicherungsbericht zum Ergebnis, die Bundeszuschüsse und die Kosten für die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung bewegten sich „derzeit in etwa auf dem gleichen Niveau“. Allerdings kritisierten die Regierungsberater auch, es bleibe „ordnungspolitisch problematisch“, nicht beitragsgedeckte Leistungen „aus der Steuerfinanzierung in die Beitragsfinanzierung zu verschieben“.

Man darf gespannt sein, wie die neue Bundesregierung dieses „Dauerthema“ behandeln und ggf. lösen wird.

 

Immer wieder aktuell:
Das österreichische Renten- (Pensions-) Modell,

aus unserer „Wissensdatenbank“

 

 

(CC) – creative commons  

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
Text: teilweise aus den Publikationen der Deutsche Rentenversicherung – Ihre Vorsorge – Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

die blau unterlegten Textpassagen bilden LINKS zu weiteren Informationen
Besucher dieser Seite: [CPD_READS_THIS]