Altersdiskriminierung

Warum stetig wiederkehrend diese Altersdiskriminierung,
Bürgerrinnen und Bürger im Seniorenalter müssten ab einem völlig WILLKÜRLICHEN Alter einer Fahrtauglichkeitsprüfung unterzogen werden ?

Dabei belegt folgende Statistik des Statistischen Bundesamtes EINDEUTIG, diese Altersgruppe ist in dem Unfallgeschehen NICHT auffällig !

Auch wenn es immer wieder zu Diskussionen darüber kommt, ob Senioren nun öfter Unfälle verursachen als jüngere Fahrer – eine andere Unfallstatistik aus dem Jahre 2015 besagt folgendes:
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 210.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden von Autofahrern verursacht.
Jeder fünfte Pkw-Fahrer, der einen Unfall verschuldet hatte, war jedoch zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Lediglich nur jeder dreizehnte Unfallverursacher zählte in die Kategorie der Senioren von 65 bis 74 Jahren, ebenfalls nur jeder dreizehnte Unfallverursacher war 75 Jahre oder älter.

Trotzdem fordern so genannte „Experten“ immer wieder verpflichtende Fahrtests für Senioren mit den Argumenten:

  • Die Augen älterer Menschen würden sich nicht mehr so schnell an wechselnde Lichtverhältnisse anpassen“, mahnt der Leiter der Unfallforschung der Deutschen Versicherungswirtschaft (UDV),
    auf dessen Homepage es dann aber auch merkwürdigerweise, widersprüchlich zu lesen ist: „Die Fahrkompetenz älterer Pkw-Fahrer lässt sich weder über das Lebensalter noch über die individuelle Leistungsfähigkeit hinreichend gut erklären. Die Ergebnisse der UDV-Studien unterstützen keine verpflichtende Fahreignungsprüfung für ältere Pkw-Fahrer.“
  • „In den meisten anderen europäischen Ländern ist eine Fahrtauglichkeitsprüfung ab einem bestimmtem Alter Pflicht. In Portugal etwa ab dem 50. Lebensjahr.“

Der „mahnende“ Leiter der Unfallforschung der Deutschen Versicherungswirtschaft, ist trotz, oder gerade wegen der sich widersprechenden Aussagen mit ABSTAND der SCHLECHTESTE „Experte“, erahnt man doch dabei deutlich, hier soll wohl eine Ausrede für die unzulässige, jahrelange Praxis der ÜBERHÖHTEN Versicherungsprämien für Fahrerinnen und Fahrer (Halter) über dem 60. Lebensjahr manifestiert werden !
Ältere Fahrer hätten meist größere und teurere Fahrzeuge deren Reparaturen teurer ausfielen“ liest man an anderer Stelle der Versicherungswirtschaft im Internet, was aber ebenso ein „Krampfargument“ für die normale KFZ-Haftpflicht-Versicherung darstellt !
Das könnte nämlich allerhöchstens die Vollkasko-Versicherung betreffen.


Wie irrsinnig die Argumente der Versicherungswirtschaft bezüglich der Notwendigkeit der höheren Versicherungsbeiträge für ältere Fahrer/Halter ausfallen lässt sich aus Folgendem ersehen:

Ein Beispiel

Grundannahme: Ein Fahrer im Alter von 45 Jahren mit der Schadenfreiheitsklasse 15 zahlt einen fiktiven Versicherungsbeitrag von 246 Euro.
Wäre der Autofahrer 75 Jahre alt – also 30 Jahre älter –, hätte aber noch die gleiche Schadenfreiheitsklasse 15, müsste er 462 Euro (+88%) zahlen.
Weil sich mit dem Alter aber in aller Regel auch die Schadenfreiheitsklasse verbessert, entspricht diese Annahme nicht der Lebenswirklichkeit der meisten Autofahrer. Ist der Autofahrer also nicht nur 30 Jahre älter, sondern hat wegen unfallfreien Fahrens die Schadenfreiheitsklasse 45, so zahlt er nur 262 Euro (+7%).

Merke: Senioren müssen höhere Beiträge zahlen, weil sie mehr Unfälle mit höheren Kosten verursachen!
Diese höheren Beiträge wirken sich aber nicht wirklich aus, da die Senioren im Alter einen höheren SCHADENSFREIHEITS-Rabatt erreicht haben!

Außerdem ist die Bemerkung, „In den meisten anderen europäischen Ländern …“ absolut UNTAUGLICH, solange immer nur ein solcher Vergleich herangezogen wird, wenn etwas abwegiges hierzulande eingeführt werden soll. ( wie steht es z.B. um den Vergleich der Altersversorgung (Rente) mit den meisten anderen europäischen Ländern ? )

 

     

 

(CC) – creative commons        

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder   
         und Statistik des Statistischen Bundesamtes
Text: Redaktion und Zitate aus einer Umfrage und Beiträgen im Netz
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