ACHTUNG Betrüger nutzen die Corona-Krise

ntv.de berichtet:
In der Corona-Pandemie droht
Inkassounternehmen mit Hausbesuch

 

Millionen Deutsche haben bereits Post von einer Inkasso-Firma erhalten. Wobei die Firmen nicht zimperlich sind, in den Schreiben die Adressaten unter Druck zu setzen. Oftmals wissen die Betroffenen nicht, ob die Forderungen berechtigt sind, und zahlen.

Verbraucherschützer sprechen von der „Konsumentenplage des 21. Jahrhunderts“. Gemeint ist die Tatsache, dass immer mehr Unternehmen mitunter ohne Mahnung ihre Forderungen an säumige Kunden an eine Inkassofirma weitergeben. Betroffene sind oftmals kaum in der Lage, zu beurteilen, ob die Zahlungsaufforderungen – auch in der Höhe – gerechtfertigt sind. Häufig drohen Unternehmen mit der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, unseriöse Firmen gar mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Hausbesuch zur Pfändung von Wertsachen.

Der Deutsche Inkasso Dienst DID setzt noch einen drauf, und kündigt Schuldnern auch in der Corona-Pandemie Hausbesuche an, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Ein Verbraucher aus Hamburg erhielt ein Schreiben, in dem das Unternehmen mitteilte, ein Außendienstmitarbeiter wolle mit dem Verbraucher über den Ausgleich einer noch ausstehenden Forderung von rund 900 Euro sprechen. Sollte der Verbraucher die Schuld jedoch zeitnah begleichen, würde der DID von einem Hausbesuch absehen.

„Mit diesen Schreiben werden Schuldner massiv unter Druck gesetzt“, kritisiert Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh). „Unter der Last der offenen Forderung fühlen sich Schuldner häufig verpflichtet, solchen Hausbesuchen zuzustimmen. Das Unternehmen riskiert damit sowohl die Gesundheit des Schuldners als auch der eigenen Mitarbeiter. Das ist unverantwortlich.“

Schreiben entbehren jeglicher Grundlage

Dennoch beruhigt die Verbraucherzentrale Hamburg. Demnach sollten sich Betroffene von dem Schreiben nicht erschrecken lassen. Diese entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage. Denn Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.

Andere Unternehmen stellen Schuldnern diese Hausbesuche sogar extra in Rechnung. Offene Forderungen werden auf diese Weise weiter aufgebläht, beklagen die Verbraucherschützer. Dabei muss das Inkassounternehmen für die Kosten eines Hausbesuches grundsätzlich selbst aufkommen. Diese sind keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch nicht vom Schuldner zu ersetzen.

Schuldner sollen tätig werden

Schuldnerberaterin Föller rät dazu, finanzielle Probleme offensiv anzugehen und nicht auf die lange Bank zu schieben: „Schulden regulieren sich in der Regel nicht von selbst. Handeln ist gefragt. Gerade im Umgang mit Inkasso-Diensten ist es wichtig, seine Rechte als Schuldner zu kennen und durchzusetzen. Die Unternehmen spekulieren häufig darauf, dass säumige Kunden ihren Forderungen einfach nachgeben, um diese möglichst schnell aus der Welt zu schaffen.“

Die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg informiert Betroffene über ihre Rechte und Pflichten und zeigt Wege aus der Schuldenfalle. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Schuldnerberatung zurzeit telefonisch und nach vorheriger Terminabsprache statt. Weitere Auskünfte erhält man unter der Nummer (040) 24832-109.

Zudem haben Verbraucher die Möglichkeit, den kostenlosen „Inkasso-Check“ der Verbraucherzentralen zu nutzen, um generell die Rechtmäßigkeit des Inkassoschreibens zu überprüfen.

 


Hier geht es zu dem Originalbericht
von: ntv.de, awi

 

 

     

 

(CC) – creative commons        

Text: ntv.de – Frau Ricarda Eisenbarth, Assistentin der Geschäftsführung Office Management Nachrichtenmanufaktur GmbH *Wir produzieren die ntv App und ntv.de*
gestattete dem Deutschen-Senioren-Bund, unter Nennung der „Quelle“, die Verwndung des Textes.
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