Doppel – Moral

Olaf Scholz‘ Doppelmoral
Uns allen ist bekannt, dass Olaf Scholz, (SPD) der gegenwärtige Bundes-Finanzminister im Kabinet der Bundeskanzlerin Merkel (CDU), Vizekanzler und Kandidat zum zukünftigen Bundeskanzler, kein Problem damit hat, dass im Falle der Direktversicherungen das in der „Verfassung“ (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) verankerte „Rückwirkungsverbot“ ausgehebelt wurde.
Anders seine Einstellung hierzu im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal, in welchem er als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und der dortigen „Warburg-Bank“ verwickelt ist.
Wie Massimo
Bognanni vom WDR dokumentiert hat, verteidigte das Scholz-Ministerium das umstrittene CumEx-Gesetz mit eben diesem „Rückwirkungsverbot“: Gesetze dürfen nicht einfach im Nachhinein für Altfälle verändert werden.
„Bürger müssten immer darauf vertrauen können, dass die derzeitigen Gesetze auch in Zukunft noch gelten“;
so der Originalton aus seinem Ministerium.

Scholz plädiert also für einen Vertrauensschutz auch für verurteilte Steuerbetrüger, die Milliarden aus der Staatskasse entwendet haben.

Bürger, die im gleichen Vertrauen aus privaten Mitteln Vorsorge fürs Alter getätigt haben, werden von ihm über den Tisch gezogen!

Auszug aus einem Rundschreiben
des Vereines der Direktversicherungsgeschädigten.

NICHT von dem Direktversicherungsgeschädigten e.V.
aber zum Verständnis der „CUM-EX“ Machenschaften:
Wagenknecht TV: „Finanzgauner, Bankster und ihre Hintermänner – am Beispiel Olaf Scholz“

zum Anlass der obigen Verlinkung zum „Wagenknecht-TV“ zur Erinnerung unserer Grundsätze zur „Unabhängigkeit/Überparteilichkeit

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Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder  
(CC) – creative commons        
Text:  Nach einem Auszug aus einem Rundschreiben
des Vereines der Direktversicherungsgeschädigten
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