Warum ist das so schwer mit der Wahrheit ?

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Wir haben diesen Beitrag vom 6.November 2019 wieder „nach vorne geholt“,
da seine Aussagen – leider – wieder aktueller sind denn je!

Nicht alle Personen des öffentlichen Lebens leisten bei Antritt einer neuen Aufgabe einen Amtseid. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Wahrheit, Recht und Ordnung muss in einem Rechtsstaat aber selbstverständliche Voraussetzung zur Ausübung einer solchen Tätigkeit sein!

Unter den Politikern zum Beispiel befinden sich aber Spezies, welche nicht davor zurückschrecken, diese Grundvoraussetzung nicht ernst zu nehmen, wenn es ihnen darum geht, eine Unwahrheit durch oftmaliges Wiederholen in das Licht der Wahrheit zu rücken.

Die ewige Falschaussage der Regierungspolitiker:

„Die Ausgaben des Staates für Sozialleistungen betrügen EIN DRITTEL des GESAMTEN Staatshaushaltes! Im vergangenen Jahr 965,5 Milliarden Euro.“

Diese Leistungen entsprächen demnach 29,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Nach einer Prognose würde Ende der kommenden Legislaturperiode die Billionengrenze überschritten. Die Sozialausgaben werden dann bei 1,1 Billionen Euro liegen.

In den Sozialleistungen sind Zahlungen aus der Kranken- und Renten- und Arbeitslosenversicherung ebenso enthalten wie Kinder- und Elterngeld oder die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Etwa je ein Drittel bezahlen die Arbeitgeber, die Versicherten und der Staat durch Zuschüsse.

  • Die Ausgaben für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind KEINE Leistungen des Staates.
  • Die Ausgaben für diese Sozial-Versicherungen werden NICHT durch Steuermittel finanziert.
  • Die Ausgaben für diese Sozial-Versicherungen werden durch die Versicherungsnehmer – die Arbeiter und Angestellten und durch paritätische Zuschüsse deren Arbeitgeber bezahlt.

Die ANGEBLICHEN ZUSCHÜSSE des Staates in der Rentenversicherung, von denen jene Politiker immer behaupten, „ohne diese Zuschüsse aus Steuermitteln – von allen Steuerzahlern, also AUCH VON DEN BEAMTEN, könnten die Renten überhaupt nicht mehr ausgezahlt werden“, sind KEINE Zuschüsse! Diese völlig falsch als „Zuschüsse“ bezeichneten Überweisungen aus dem Steueraufkommen sollen die Zahlung / Renten der Deutschen Rentversicherung, DRV, AUSGLEICHEN, zu welchen der Gesetzgeber die Rentenversicherung VERPFLICHTET hat, OHNE das diesen Zahlungen / Renten je eine Beitragszahlung – wie im Umlageverfahren NOTWENDIG ist – gegenüberstanden.
Da diese AUSGLEICHSZAHLUNGEN zusätzlich noch NIE ausreichten, die tatsächlichen, so genannten „Versicherungsfremden Leistungen“ voll auszugleichen, entstand den Beitragszahlerinnen / Betragszahlern und den Rentnerinnen / Rentnern seit dem Jahre 1957 insgesamt ein VERLUST von an die ACHTHUNDERT MILLIARDEN EURO!

Das Prahlen der Politiker, von angeblich einem Drittel des gesamten Staatshaushaltes an SOZIALLEISTUNGEN, ist eine Unwahrheit, also eine DREISTE LÜGE,

um einen von der Politik geschaffenen, unermesslichen SOZIALSTAAT vorzugaukeln!

Dieser unhaltbare ZUSTAND ist nur möglich, weil die Einrichtungen der sozialen Sicherungen der Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer in der Vergangenheit einmal gesetzlich geregelt und vorgeschrieben wurden, und die Politik die Betragszahlungen der Arbeitnehmer in die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherungen daher fälschlicherweise wie Steuern behandelt und unredlich zu den Einnahmen des Bundeshaushalts hinzurechnet, wobei er von dem „Verfassungsgericht“ auch noch immer wieder unterstützt wird.

Das muss aber auch zu der Vermutung führen – wie es vom Finanzminister mindestens schon zwei mal prahlerisch erwähnt wurde – zu viel von den Versicherten zwangsweise aufgebrachte Beitragszahlungen werden als „ERWIRTSCHAFTETE ÜBERSCHÜSSE“ von der Politik UNGESETZLICH und UNREDLICH ABGESCHÖPFT, um sie im allgemeinen Haushalt des Bundes spurlos VERSCHWINDEN zu lassen!

Als Beispiel eine der drei geseztlich verordneten Sozial – Versicherungen, die Deutsche Rentenversicherung, DRV.
Die Gesamt – Einnahmen und Ausgaben zweier Jahre

Einnahmen / Ausgaben 2017 und 2018, gesamtes Bundesgebiet, in Milliarden Euro
DRV insgesamt    2017     2018
Einnahmen        299,46   312,28
Ausgaben         298,93   307,85
Überschuss         0,53     4,43 Milliarden EURO „ÜBERSCHUSS“

 

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