Seniorengesetz / Seniorenbeirat

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Haben Sie schon einmal davon gehört?
In Österreich gibt es ein BUNDES-SENIOREN-GESETZ!

§ 1. Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen die Vertretung der Anliegen der älteren Generation gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene und die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen sichergestellt und Maßnahmen zur Wahrung und Weiterentwicklung der Lebensqualität von Senioren gefördert werden.

Aus diesem Gesetz resultiert der Bundesseniorenbeirat:
Der Bundesseniorenbeirat ist als beratendes Gremium beim österreichischem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eingerichtet.

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Die diesem Bericht zugrunde liegenden Daten und Fakten sind im Internet frei zugänglich!