Überschüsse in den Sozialversicherungen

In regelmäßigen Abständen unterrichtet der derzeitige Finanzminister die Steuerzahler über von ihm angeblich erwirtschaftete ÜBERSCHÜSSE an Steuern und Abgaben, darunter auch in den Sozialversicherungen. Bedeutungen: Überschuss : etwas, das in größerer Menge da ist, als benötigt. erwirtschaften : durch Handeln ein bestimmtes Ergebnis erzielen. Darus folgert : Der Staat handelt vorsätzlich um größere Mengen an Steuern und Abgaben zu erzielen als benötigt wird. Dem steht entgegen eine kürzlich gegebene Antwort der Regierung auf die Anfrage einer Bundestagsfraktion : „Die Bundesregierung ist gesetzlich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und sonstigen Einnahmen verpflichtet.“ Davon im Besonderen rühmt sich der Staat ÜBERSCHÜSSE in den SOZIALVERSICHERUNGEN erzielt zu haben, und „entschuldigt“ sich scheinheilig, die gute Beschäftigungsentwicklung habe für eine weiterhin dynamische Entwicklung bei den Sozialbeiträgen (plus 4,4 Prozent) gesorgt. Die gesetzlichen Bestimmungen z.B. in der Rentenversicherung kennen überhaupt KEINE ÜBERSCHÜSSE und sehen ausdrücklich vor : Übersteigen die Beitrags-Einnahmen die Auszahlungen der Renten, so MÜSSEN entweder die Beiträge gesenkt oder die Renten erhöht werden! Die Verantwortlichen können sich auch damit nicht herausreden, dieses wäre ja nicht immer voraussehbar, zumal sie den Zuwachs „mit einer weiterhin dynamische Entwicklung“ begründen. Die „Überschüsse“ waren also durchaus voraussehbar. Sie hätten nach den gesetzlichen Bestimmungen in die letzte Rentenanpassung durch Beitragssenkungen, eine größere Rentenerhöhung oder eine Kombination daraus einfließen müssen! Bis auf eine Mindestreserve von 1,5 mal einer monatlichen Rentenauszahlung zum Ausgleich von Schwankungen innerhalb eines Jahres (welche zur Zeit prall gefüllt ist) GIBT ES KEINE WEITEREN RÜCKLAGEN! Ähnliches gilt für die gesetzliche Krankenversicherung und den Gesundheitsfond. Wenn der Finanzminister also jetzt schon zum zweiten Male in Folge ÜBERSCHÜSSE in den Sozialversicherungen ÖFFENTLICH ausweist, so MUSS vermutet werden, dass hier die „MEHREINNAHMEN“ bei den Versicherten UNRECHTMÄSSIG in den allgemeinen Haushalt ABFLIESSEN, und die gesetzlich ZWANGSVERSICHERTEN außer durch die zu geringen Ausgleichszahlungen für Renten die der Staat über die GRV auszahlen lässt, denen aber KEINE Beiträge gegenüberstehen und den Krankenkassen-Leistungen für „Mitglieder“, die der Staat beitragsfrei mitversichern lässt, zusätzlich noch einmal/zweimal betrogen und UNRECHTMÄSSIG zu verdeckten Steuern herangezogen werden! Dieser absolut unerträgliche  Missstand in der deutschen Gesetzgebung, welcher BEITRAGSFINANZIERTE SOZIALVERSICHERUNGEN vom Staat wie Steuer- oder Abgaben-EINNAHMEN behandelt und verbucht werden, und „erwirtschaftete Überschüsse“ daraus zweckentfremdend in den Staatshaushalt abfließen, gehört SOFORT beendet! Die Sozialversicherungen MÜSSEN vom Staatsapparat STRENG getrennt werden, selbstverwaltet, eigenverantwortlich und eigenständig agieren! Die Verwaltungs-Verantwortlichen der Sozial-VERSICHERUNGEN dürfen keinen unantastbaren Beamtenstatus genießen, sondern müssen für ihr Handeln auch haftbar sein und Haftbar gemacht werden können!

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