Das Gezerre um …

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… die Grundrente:

Warum eigentlich? Nicht nur das Deutschland im OECD Vergleich (36 Staaten WELTWEIT) in Bezug auf die Altersversorgung der Rentnerinnen und Rentner einen der LETZTEN Plätze einnimmt, auch ist deren Mindestversorgung in einem der reichsten Länder der Welt katastrophal schlecht geregelt!

Wir ziehen zum Vergleich nur einmal einige direkte Nachbarländer in Europa heran.

Sowohl Dänemark als auch die Niederlande haben ein höheres Sicherungsniveau im Alter. Alle Bürger erhalten eine Grundrente, die unabhängig von der Vorleistung gewährt wird. Die Höhe der Grundrenten ist in beiden Ländern an die Dauer des Wohnsitzes gekoppelt. Wer weniger als 40 beziehungsweise 50 Jahre im Inland gelebt hat, dessen Grundrente wird pro fehlendes Jahr proportional gekürzt.

Dänemark:
Die „Folkepension“ setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Zulage zusammen. Sie ist für alle Dänen gleich hoch – unabhängig vom Einkommen oder den gezahlten Beiträgen die jeder monatlich erhält, der zwischen seinem 15. Lebensjahr und Rentenbeginn mindestens 40 Jahre zwischen Nord- und Ostsee gewohnt hat.

Niederlande:
Wer in den Niederlanden lebt, hat mit dem 65. Lebensjahr Anspruch auf eine Grundrente, die das Existenzminimum abdeckt. Unabhängig davon, ob er jemals Beiträge gezahlt hat, bekommt er 45 Prozent seines Durchschnittslohns und mindestens 70 Prozent des Mindestlohns für einen Alleinstehenden.

Frankreich:
Die Grundrente (régime de base) soll ca. 50% des durchschnittlichen Einkommens ersetzen. Nach der Rentenreform von 2010 wurde eine Erhöhung der Beitragsjahre bis 2020 auf 41,5 Jahre festgelegt. Für die Rentenberechnung werden die besten 25 Beitragsjahre (früher 10) herangezogen.

Österreich:
Geringverdiener bekommen in Österreich eine Ausgleichzulage, wenn sie mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben, die Rentenansprüche und weitere Einkommen aber unter einem bestimmten Wert liegen. Das Vermögen der Leute spielt keine Rolle, es wird allerdings die Einkommenssituation geprüft.
Die mit dieser Ausgleichszulage gesicherte Mindestpension lag zuletzt bei 933 Euro für Alleinstehende. Weil die Rentner in Österreich aber auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, wird sie 14 Mal im Jahr ausgezahlt. So kommt auch die Geringverdiener-Rente auf durchschnittliche 1.089 Euro im Monat.
Geringverdiener, die 30 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, stehen sogar noch besser da. Mit 14 durchschnittlichen Zahlungen von 1.049 Euro im Jahr kommen sie auf eine Monatsrente von 1.223 Euro.
Während man in Deutschland nur mit Renten unterhalb von 773 Euro einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann, soll die Mindestrente in Österreich in der nächsten Legislaturperiode auf 1.200 Euro erhöht werden.

Wo also, wenn Nachbarländer in Europa MEHR leisten können, liegt im reichsten Land dieser Region, welches für eine andere Berufsgruppe die Notwendigkeit einer Mindestversorgung durchaus kennt. das Problem?

Das Versorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG)
regelt in § 14 Absatz 4 die sogenannte Mindestversorgung, die ein Beamter mindestens erhält bzw. welches seine Hinterbliebenen erhalten.

Diese Bestimmung gilt inhaltlich auch in nahezu allen Bundesländern, wobei einige Bundesländer noch höhere Bezüge gewähren.
Das Mindestruhegehalt ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro gesetzlich festgelegt.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass der Beamte eine zu Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat.
Ab 2017 stieg die Mindestpension der Bundes- und Landesbeamten auf 1660 Euro, wobei das Beamtenversorgungsgesetz KEINE Prüfung der Bedürftigkeit, bzw. der sonstigen Einkommens- oder Vermögenswerte kennt!

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
Die diesem Bericht zugrunde liegenden Daten und Fakten sind im Internet frei zugänglich!