„Rentenstreit“ ?

Bei der Rente kocht heikler Richtungsstreit hoch

Gewerkschaften wehren sich zu Beginn des Bundestags-Wahljahres 2021 gegen weiter steigendes Rentenalter.

Frank Werneke, Vorsitzender der Gewerkschaft Ver.di

Bei der Rente steht den Menschen in Deutschland ein Jahr mit Entscheidungen und hitzigen Debatten bevor. Zum Bundestagswahlkampf bahnt sich Streit darüber an, ob Arbeitnehmer länger bis zur Rente im Job bleiben sollen. Zuvor will die Regierung noch mit einem Gesetz konkret werden, mit dem Selbstständige zur Rentenabsicherung verpflichtet werden sollen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte bereits im Dezember der Deutschen Presse-Agentur, sein Ministerium arbeite mit Hochdruck an der Einbeziehung der Selbstständigen in die Alterssicherung. Wie geht es bei diesen großen Rententhemen weiter?

Auf dem Weg zur Rente mit 67 steigt die reguläre Altersgrenze 2021 leicht auf 65 Jahre und 10 Monate. Doch was passiert bei im Schnitt weiter steigender Lebenserwartung? Noch vor Weihnachten sorgte ein Vorstoß aus der für Aufregung, den die Urheber als Basis für eine große Rentenreform in der kommenden Wahlperiode verstanden wissen wollen. Der CDU-Ausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt fordert unter anderem, die Menschen sollten gewonnene Lebenszeit künftig teils in Erwerbstätigkeit verbringen.

Längeres Arbeiten

„Wir sollten uns alle bei diesem Thema auch einmal ehrlich machen“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nun der . „Wenn unsere Lebenserwartung immer weiter steigt, muss unsere Lebensarbeitszeit zwangsläufig auch steigen“, so Dulger. „In den kommenden Jahren wird die „Babyboomer“-Generation in Rente gehen und der Druck auf unsere sozialen Sicherungssysteme wird aufgrund dieses demografischen Wandels immer stärker werden.“ Die Gewerkschaften stemmen sich aber gegen eine Koppelung von Renteneintrittsalter und Lebenserwartung.

„Das wäre der völlig falsche Weg“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke der . „Das Renteneintrittsalter würde nicht mehr politisch durch das Parlament festgelegt, sondern die Entscheidung würde sozusagen an das Statistische Bundesamt abgegeben.“ -Vorstandsmitglied Anja Piel nannte die Vorschläge Dulgers völlig inakzeptabel und warnte am Montag vor einer Rentenkürzung durch die Hintertür für viele Beschäftigte. „Schon heute scheiden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus – und haben dabei erhebliche Rentenabschläge hinzunehmen.“ Höhere Altersgrenzen seien de facto eine „Gewinnmaximierung für Unternehmen“ auf dem Rücken der Arbeitnehmer.

-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban kritisierte, die „reflexartigen Forderungen von Arbeitgebern nach immer höheren Regelaltersgrenzen“ seien von der Lebensrealität älterer Beschäftigter weit entfernt. „Statt Rentenpolitik auf Kosten der Gesundheit brauchen wir mehr flexible und sozial abgesicherte Optionen für den Übergang in den Ruhestand“, sagte Urban. Wer ernsthaft die Chancen auf einen längeren Verbleib älterer Arbeitnehmer im Betrieb erhöhen wolle, müsse bei den Arbeitsbedingungen nachbessern.

Alternativen zu längerem Arbeiten

Mit Spannung wird erwartet, für welchen Kurs sich die Union im Wahlkampf entscheidet. Eine von der Regierung eingesetzte Rentenkommission war sich vergangenes Jahr uneins, ob die Altersgrenze zur Rente weiter angehoben werden soll. Die Kommission empfahl nur, dass Experten hierzu 2026 etwas empfehlen sollen. Die Menschen sollten aber auf jeden Fall zusätzliche Alterssicherung mit privater sowie betrieblicher Altersvorsorge betreiben.

Werneke sieht für die Zukunft mehr Steuergeld fürs Rentensystem als unerlässlich an: „Der Bundestag hat mitten in der Pandemie den Kauf von 23 Eurofightern für 5,5 Milliarden Euro beschlossen. Dieses Geld wäre in der Stabilisierung des Rentensystems deutlich besser angelegt.“ So könne das Rentenniveau auch über die bisher festgesetzte Marke von 48 Prozent bis 2025 hinaus gehalten und gesteigert werden. Dulger hält „nichts“ davon, Renten-Herausforderungen mit Schulden zu finanzieren.

„Abhängig vom Wahlergebnis im September 2021 wird es zu Richtungsentscheidungen kommen, von der eine ganze Generation betroffen sein wird“, sagt Werneke. „Ich erwarte daher von den Parteien, dass sie ihre erkennbar unterschiedlichen Vorstellungen zur Rente deutlich und zum Gegenstand des Wahlkampfes machen.“ Auch die Deutsche Rentenversicherung ist darauf eingestellt. „Das Thema Rente wird wohl ein Wahlkampfthema werden, denn es bewegt die Menschen sehr“, sagte Präsidentin Gundula Roßbach der .

Einbeziehung Selbstständiger in die Rente

Roßbach bestärkt die Regierung in dem Plan, hier noch etwas vorzulegen. Auch in der Pandemie zeige sich, dass es bei den Selbstständigen einige Gruppen gebe, deren Absicherung man stärker in den Blick nehmen sollte. Verdi-Chef Werneke sagt, in der Corona-Krise sei überdeutlich geworden, dass Soloselbstständigen sozialer Schutz fehle. Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und angekündigt, dass Selbstständige zwischen gesetzlicher Rente und anderen Vorsorgearten wählen können sollen.

Durchgesickert ist auch schon: Zunächst sollen wohl Jüngere zur Absicherung verpflichtet werden. Zuerst war einmal davon die Rede, dass die Pflicht gelten solle, wenn man unter 45 Jahre selbstständig wird. Zuletzt kursierte, Unter-35-Jährige könnten betroffen sein. Roßbach sagt: „Wenn der Gesetzgeber nun mit einer Einbeziehung der Jüngeren beginnt, wie es zurzeit diskutiert wird, hätten diese die Perspektive, im Lauf ihres Arbeitslebens entsprechende Anwartschaften erwerben zu können.“

Mehr zum Thema:

 

zum Original-Bericht
„Deutsche Rentenversicherung“

 

Redaktion: Da fehlen aber noch weitere, WICHTIGE Aspekte !
Der Deutsche-Senioren-Bund und ihr Partner, die ADG, fordern die EINBEZIEHUNG ALLER Regierungsmitglieder, die GESAMTEN Mitglieder des Parlaments, die GESAMTE Beamtenschaft, sowie ALLE Bezieher jeglichen Einkommens zur BÜRGERVERSICHERUNG!

  • Die Einbeziehung der BEAMTEN, der REGIERUNGSMITGLIEDER
    sowie der Mitglieder des Parlamentes
    dient der Entwicklung eines gerechten Rentensystems!

    Die Entscheidungsträger MÜSSEN in das System,
    über welches sie bestimmen und befinden EINGEGLIEDERT sein!
  • Die Einbeziehung ALLER weiteren Bezieher JEGLICHEN Einkommens
    dient dem sozialen Ausgleich
    und der „Verpflichtung des Eigentums“ aus dem GRUNDGESETZ !

Dieses Prinzip ist KEINE Utopie, dieses Prinzip funktioniert praktisch in Nachbarländern der Europäischen Union
und ist in Deutschland ÜBERFÄLLIG !

 

Ein Leser unserer Seiten kommentiert:

In allen demokratischen Rechtsstaaten Europas gibt es einheitliche Rentenversicherungen. Dänemark, Finnland, die Niederlande, Schweden und die Schweiz haben eine Volksversicherung für alle Bürger. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien versichern alle Erwerbstätigen. Nur Deutschland hat eine gesonderte Versicherung für abhängig Beschäftigte. Wir hätten eine völlig andere Rentenpolitik, wenn alle Einkommen einzuzahlen hätten. . . . Das Totschlagargument der Gegner: Wenn alle einzahlen dann haben ja auch alle Ansprüche – ja klar haben alle die einzahlen auch Ansprüche, aber wo ist das Problem? Dann würden sich auch endlich alle an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligen, was jetzt zu einem Großteil nur die gesetzl. Rentenversicherten müssen! Solange unser Zweiklassensystem nicht schnellst möglich in eine gesetzl. Rentenversicherung umgewandelt wird, die alle Einkommen zur Finanzierung heranzieht, ist weiterer Unfrieden programmiert. Demografische und sonstige Entwicklungen gehen offensichtlich an Beamten, anders berufständisch Versicherten, Selbständige und Politiker vorbei. In Deutschland dagegen sind Beamte, Politiker und Selbständige von den Verpflichtungen des Generationenvertrages ausgenommen. Diese Berufsgruppen überlassen sogar die Altersversorgung ihrer eigenen Eltern den Pflichtversicherten der Rentenversicherung – wenn die Eltern nicht selbst Beamte oder Selbständige waren. Das gleiche gilt sinngemäß für Landwirte und die Versicherten der sogenannten berufsständischen Versorgungswerke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Seelotsen. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen entscheiden nur Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, indem es Bürger allein deshalb besser stellt, ab dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG und verweist hier in den Abs. 96/97 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 – Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit!
. . . Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben. Es bedarf einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Einkommen erfasst, ohne private Saugnäpfe dazwischen ohne Beitragsbemessungsgrenze, Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt. Wäre der Riester-Rürupbetrug, die Teilprivatisierung der gRV und die vielen anderen Rentenkürzungen durchgesetzt worden, wenn alle Einkommen gleichermaßen von rentenpolitischen Entscheidungen betroffen wären? Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.

 

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder  
(CC) – creative commons        

Text: aus dem Bericht „Ihre Vorsorge der Deutschen Rentenversicherung DRV“
Redaktion und Kommentar Bernd Borkowski

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