Der Rechtsstaat zur Besteuerung der Alterseinkünfte

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Das „Bundes-Verfassungs-Gericht“ (ein Paradoxum an sich, da der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland seit SIEBZIG Jahren überhaupt KEINE, durch das Volk im FREIER SELBSTBESTIMMUNG“ beschlossene Verfassung hat) nimmt von Rentnern keine Beschwerden mehr an.
Also hat es auch keinen Sinn, die zuvorigen Instanzen zu bemühen.
Das ist auch KEIN WUNDER, da über die beitragsfinanzierte Gesetzliche-Renten-Versicherung nur Personen entscheiden, die nicht betroffen sind.
Damit einher geht eine permanente Missachtung der Selbstverwaltungsautonomie der GRV. Derweil haben sich Politik und Justiz für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip. (keine rückwirkenden Eingriffe)
Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
Das Bundesverfassungsgericht hat in diversen Urteilen seit 1981 deutlich gemacht, dass für die gesetzlich Rentenversicherten im Vergleich zu anderen Altersvorsorgesystemen (Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung) der Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grund-Gesetz) und der Eigentumsschutz für gezahlte Beiträge (Artikel 14 GG) des Grundgesetzes nicht gelten.
„Der Gesetzgeber darf differenzieren und deswegen darf er die Gruppe der Rentner anders behandeln als die der Pensionäre, weil zwischen den beiden Versorgungssystemen Unterschiede von großem Gewicht bestehen, dass für die erste Gruppe ein elementares Grundrecht außer Kraft gesetzt werden kann.“
Das BVerfG-Urteil, hat durch seine Urteile die Rentenbeiträge, gezahlt aus den Löhnen und Gehältern der Einzahler, zu öffentlichen Mitteln gemacht, um die Praxis des Rentenklaus im Nachhinein und für die Zukunft abzusegnen.
Wen wundert das also noch,
bei der personellen Besetzung dieses Bundesverfassungsgerichtes.
Man muss nur die Personen etwas näher beleuchten,
dann weiß man Bescheid.
Da wird die Leitung schon vorher zwischen Berlin und Karlsruhe mächtig geglüht haben.

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
Text in Anlehnung an einen Post auf facebook von Bernd Borkowski