Magie ?

Die Theorie, so soll es laut Sozialgesetzbuch sein: Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge. Die eingezahlten Beiträge (der Berufstätigen) werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten (Rentnerinnen und Rentner) herangezogen, also an diese wieder ausbezahlt. Dabei können vom Sozialversicherungsträger in geringem Umfang Rücklagen gebildet werden. (z. B. Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung)… Magie ? weiterlesen

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