Die „X-Leistungen“ in der Rentenversicherung

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Klarheit über die sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung fordert die AfD-Fraktion in einem am Donnerstag (01.10.2020) vom Bundestag veröffentlichten Antrag. Aus sozial- und familienpolitischen Gründen finanziere die Rentenversicherung auch Leistungen, denen keine entsprechenden Beiträge gegenüberstehen, heißt es in dem Papier. Diese – oft auch „versicherungsfremd“ genannten – Leistungen müssten sachgerecht finanziert werden. Die AfD kritisiert, dass es zur Entwicklung dieser Leistungen „bislang keine fortlaufende Berichterstattung“ gebe – weder durch das Bundesarbeitsministerium noch durch die Rentenversicherung.

Die Bundesregierung solle deshalb bei neuen Gesetzesvorhaben mit Auswirkungen auf die Rentenversicherung die Entstehung von neuen nicht beitragsgedeckten Leistungen ausweisen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Außerdem sollten die Rentenversicherungsträger in ihren Jahresabrechnungen diese Leistungen in der sogenannten erweiterten Abgrenzung der Deutschen Rentenversicherung gesondert ausweisen. Im jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung solle zudem über die Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen detailliert berichtet werden, heißt es.

Die Bundesregierung „versteckte“ sich bisher immer hinter „nebulösen“ Formulierungen, die „Versicherungsfremdenleistungen“ oder „Nicht beitragsgedeckten Leistungen“ würden in Wissenschaft und Politik unterschiedlich „bewertet“ … und es könne daher keine … usw. usw.

 

  • Von JEDEM, welcher FREMDE Gelder „verwaltet“, wird SELBSTVERSTÄNDLICH vom Gesetzgeber eine ordentliche Buchführung VERLANGT, welche, handelt es sich um öffentliche Gelder, auch VERÖFFENTLICHT werden MUSS!
  • Die „Wissenschaft“ in Form der Deutschen Rentenversicherung und der Böckler-Stiftung äußerte sich zu diesem Thema schon seit längerem.
  • Die Antwort der Bundesregierung auf den Antrag der AfD-Fraktion steht noch aus.
  • Auf die Antwort der Bundesregierung warten wir gespannt.

 

Rente / 23.04.2018

„Nicht gedeckte Kosten belasten DRV erheblich“

Experte: Würde der Bund „versicherungsfremde“ Leistungen vollständig tragen, könnte Rentenbeitrag um 2,3 Prozentpunkte sinken.

Bad Homburg (). Die Belastung der Rentenversicherung mit Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen macht nach einer neuen Studie noch immer einen deutlich zweistelligen Milliardenbetrag aus. Trotz der Bundeszuschüsse aus Steuern in Höhe von 64,5 Milliarden Euro hätten die sogenannten versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2016 zwischen 90,6 und 113,0 Milliarden Euro gekostet und damit erheblich über den Bundeszuweisungen gelegen, schreibt der Wirtschaftswissenschaftler Volker Meinhardt in einem Gutachten für das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (). Damit müsse die Rentenversicherung – je nach Berechnungsmethode – jährlich Ausgaben zwischen 26,1 und 48,5 Milliarden Euro schultern, die eigentlich in den Aufgabenbereich des Bundes fallen, schreibt Meinhardt.

Würden die von Meinhardt weiterhin als „versicherungsfremd“ bezeichneten Leistungen vollständig vom Bund getragen, könnte der Rentenbeitragssatz „um 4,2 2,3 Prozentpunkte gesenkt werden das Leistungsniveau entsprechend erhöht werden“, so der Berliner Experte. Allerdings sind die von ihm ermittelten Zahlen – wie alle in der Öffentlichkeit zu diesem Thema kursierenden Daten – umstritten. Grund sind Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen den eigentlichen Aufgaben der Rentenversicherung und Leistungen, die dem sozialen Ausgleich in Deutschland dienen, schrieb die Bundesregierung erst vor wenigen Wochen in ihrer Antwort auf eine Anfrage der -Bundestagsfraktion. Diese Schwierigkeiten seien schon wegen des „besonderen Charakters der Rentenversicherung als Sozialversicherung unvermeidlich“.

Öffentliche Diskussion um versicherungsfremde Leistungen ist verstummt

Trotz der hohen Aufwendungen der Rentenversicherung für nicht beitragsgedeckte Leistungen ist es um das Thema in den vergangenen Jahren zunehmend ruhig geworden – auch weil der Bund sich mit immer höheren Steuerzuweisungen an der Rentenversicherung beteiligt. Im Jahr 2017 summierten sich die verschiedenen Bundeszuschüsse an die 16 Rentenkassen auf knapp 68 Milliarden Euro. Dazu kamen weitere 13 Milliarden Euro Beiträge für die Kindererziehungszeiten, die der Bund seit 1999 anstelle der erziehenden Mütter und Väter zahlt.

Auch der Sozialbeirat – ein aus zwölf Experten bestehendes Beratergremium der Bundesregierung für Rentenfragen – kam 2010 in seinem Gutachten zum jährlichen Rentenversicherungsbericht zum Ergebnis, die Bundeszuschüsse und die Kosten für die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung bewegten sich „derzeit in etwa auf dem gleichen Niveau“. Dennoch kritisierten die Regierungsberater, es bleibe „ordnungspolitisch problematisch“, nicht beitragsgedeckte Leistungen „aus der Steuerfinanzierung in die Beitragsfinanzierung zu verschieben“.

Mehr zum Thema:

https://www.boeckler.de

Link zur Studie „Versicherungsfremde Leistungen der Sozialversicherung“ von Volker Meinhardt (im -Format)

 

 

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder  
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Text: Redaktion / Recherche
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