Ist das jetzt „rechtsradikal“ ?

Auf unserer facebook-Seite erschien heute folgender Post / Beitrag, welcher mit einer entsprechenden Einleitung ursprünglich von der Deutschen Rentenversicherung als Information auf der Plattform www.ihre-vorsorge.de verbreitet wurde.

Gepostet von Deutscher Seniorenbund am Freitag, 2. Oktober 2020

 

Einen entsprechenden Kommentar dazu verfasste Gerd Borchers:
Das ist überfällig, hier Transparenz walten zu lassen. Ganz wertfrei müssen wir anerkennen, dass bisher die einzige Partei, die das angeht, die AFD zu sein scheint. Die Altparteien vertuschen diesen Tatbestand schon seit Jahrzehnten. Allerdings ist das mittlerweile so aus dem Ruder gelaufen, das spätestens jetzt gehandelt werden muss. Der sogenannte Bundeszuschuss zur Rentenversicherung, der überhaupt keiner ist, sondern genau diese versicherungsfremden Leistungen begleichen soll. Allerdings jedes Jahr viel zu wenig, sodass mittlerweile ein Schaden in der Rentenkasse von über 800 Milliarden entstanden ist. Dieses Geld gehört eigentlich den Arbeitnehmern und Rentnern, die eingezahlt haben und niemandem sonst. Alle Rentenorganisationen weisen schon seit Jahren darauf hin und werden einfach ignoriert, weil es Politikern und Beamten so erheblich besser geht. Aber auch die haben sich an den Sozialkosten zu beteiligen und kein Recht auf Privilegien. Sie sind Angestellte der Bürger und haben sich danach zu richten. Punkt!!!

(Ende des Kommentars von Gerd Borchers)

Die AfD erkundigte sich schon mehrmals nach den „Versicherungsfremdenleistungen“ und erhielt zu letzt diese Antwort:

Entwicklung-versicherungsfremder-Leistungen

 

Eine der wesentlichen Aussagen war:
„Abgesehen von den Angaben in den seitens der Fragesteller genannten Publikationen liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Zahlen vor. Es existiert keine allgemeine Definition zu dem Begriff nicht beitragsgedeckter Leistungen. Nicht zuletzt, weil die gesetzliche Rentenversicherung als Sozialversicherung auch Elemente des sozialen Ausgleichs enthält, gibt es keine konsensfähige Abgrenzung in Wissenschaft und Praxis darüber, was „versicherungsfremd“ ist.“

Angesichts dieser Aussage darf gefragt werden:
Wonach, bzw. auf welcher Grundlage die Bundesregierung alljährlich mit seinem „Zuschuss“ behauptet diese nicht Beitragsgedeckten Leistungen in der Rentenversicherung auszugleichen?

Allein die „Bundeszentrale für politische Bildung“ sagt:

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind „Versicherungsfremdeleistungen“ alle Leistungen, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen.

Ist das nicht eindeutig genug?

 

 

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder  
(CC) – creative commons        
Text: DSB, Gerd Borchers, eingebettet „ihre Vorsorge“
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Info: Unabhängig / Überparteilich
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