Altersarmut

Der Begriff Altersarmut soll grundsätzlich zum Ausdruck bringen, dass eine Person im Rentenalter durch eine mangelhafte Altersversorgung sich mit finanziellen Problemen herumschlagen muss. Die Einnahmen reichen nicht aus, um den Lebensstandard und täglichen Finanzbedarf, also alle Ausgaben, zu decken.

Da jeder Mensch einen individuellen Geld- und Finanzbedarf besitzt, stellt sich die Frage, ob objektive Bewertungsmaßstäbe oder Indikatoren für Altersarmut existieren. Wann kann man von Altersarmut sprechen?

Um die Frage für eine Person beantworten zu können,
muss das Haushaltseinkommen
(alle Zuflüsse, wie : Rentenzahlungen (Private Vorsorge, gesetzliche Rente, Betriebsrente, Pensionen von Beamten, Berufsständisches Versorgungswerk etc.) und sonstige Einkünfte (Mini-Job, Mieten, Kapitaleinkünfte etc.)
den Haushaltsausgaben
(alle Abflüsse, wie : Steuern, Beiträge und alle notwendigen Lebenshaltungskosten (Wohnen, Medien, Essen, Urlaub, Krankheit etc.)
gegenüber gestellt werden.

Ein Leben ohne finanzielle Probleme ist im Alter nur möglich, wenn die Haushaltseinkommen und die bestehenden Vermögenswerte die laufenden Ausgaben decken. Ist das nicht der Fall, dann kann man von Altersarmut sprechen.

Trotz unterschiedlicher Sichtweisen, wird oft das Bedarfsniveau der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Beurteilungskriterium herangezogen. Beträgt oder unterschreitet das Haushaltseinkommen das Bedarfsniveau der Grundsicherung, liegt nach dieser Definition eine Altersarmut vor.

Da in Deutschland schon mit 19,5 Prozent  – fast jede(r) Fünfte Rentnerin / Rentner von Altersarmut nach den oben beschriebenen Kriterien betroffen ist, muss in der Altersvorsorge der gesetzlich Rentenversicherten umgehend etwas verändert werden!

Der Deutsche-Senioren-Bund, wie viele Organisationen, Parteien und Einzelkämpfer, welche sich mit den mangelhaften sozialen Belangen, insbesondere der Rentenversicherung, in Deutschland beschäftigen, fordern eine sofortige Umstellung auf eine BÜRGERVERSICHERUNG nach dem Modell unseres Nachbarlandes Österreich!

 

Bild : Bildmontage mit Basis Bild vom DGB
Text : teilweise entnommen aus dem Rentenlexikon mit Ergänzungen
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